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Referendum gegen das E-ID-Gesetz: Stimmfreigabe

Die sichere elektronische Identifizierung ist wichtig für den Konsumalltag und schon längst fällig. Nach Auffassung des Konsumentenschutzes ist deren Einführung eigentlich eine Aufgabe des Staates. Das E-ID-Gesetz, über welches wir im Frühling abstimmen, legt einen grossen Teil der Umsetzung und Verwaltung in die Hände privater Firmen.  Da die Vorlage jedoch wichtige Anliegen der  Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt, spricht sich der Konsumentenschutz nicht gegen das Gesetz aus.

Die E-ID ermöglicht die Identifizierung von natürlichen Personen im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Einführung einer elektronischen Identität durch den Bund fordert der Konsumentenschutz seit Jahren. Denn sie schafft Rechtssicherheit im Geldverkehr und im zunehmend online betriebenen Handel.

Im Juni 2019 veröffentlichten der Konsumentenschutz und weitere Organisationen eine repräsentative Umfrage: Eine überwältigende Mehrheit der Befragten bestätigte die Forderung des Konsumentenschutzes, wonach eine E-ID vom Staat herausgegeben werden muss. Die Umfrage erregte grosses mediales Aufsehen und erzeugte enormen Druck auf das Parlament.

Datenhunger gebremst

Die Gesetzesvorlage hat das Parlament daraufhin bezüglich Daten- und Konsumentenschutz massiv verbessert: Eine staatliche Kommission schaut den privaten Herausgebenden der E-ID auf die Finger. Je nach Sicherheitsrelevanz des Rechtsgeschäfts erhalten die Firmen durch die Verwendung der E-ID mehr oder weniger Personendaten der Kundschaft. So werden beim Online-Shopping beispielsweise wesentlich weniger Daten freigegeben als beim Online-Banking. Besonders wichtig ist dem Konsumentenschutz, dass die Firmen ihre Dienstleistungen mit niedrigem Sicherheitsniveau nicht von der Nutzung der E-ID abhängig machen dürfen.

Einfache Alltagsgeschäfte, die man etwa bei der SBB, der Post oder in Webshops abwickelt, werden auch zukünftig ohne den Einsatz einer E-ID möglich sein: Wer keine elektronische Identität will, wird darauf verzichten können.

Private Firmen füllen fehlende gesetzliche Grundlagen eigenmächtig aus

Das neue Gesetz erlaubt, dass private Unternehmen eine E-ID herausgeben und betreiben dürfen. Ein schweizerisches Konglomerat namens SwissSign Group steht bereits in den Startlöchern. Das entspricht nicht der Forderung des Konsumentenschutzes nach einer elektronischen Identität durch ein staatliches System. Doch sollte die Vorlage verworfen werden, fehlen, bis erneut eine Vorlage beschlossen ist, für einige weitere Jahre gesetzliche Rahmenbedingungen. Private Identifizierungsdienste schaffen sich in diesem Fall unbehelligt ihre eigenen Regeln und stellen den Staat und Gesetzgeber vor vollendete Tatsachen. In diesem unkontrollierten Szenario würden Datenschutz und die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten kaum eine Rolle spielen.

Der Konsumentenschutz beschliesst deshalb Stimmfreigabe für die Abstimmung vom 7. März 2021.

 

Weitere Infos:

Referendumskomitee

Haltung von Bundesrat und Parlament