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Palmöl-Verordnung: Bundesrat muss nachbessern!

Soll das Freihandelsabkommen mit Indonesien wirklich dem Anspruch an Nachhaltigkeit entsprechen, muss der Bundesrat nachbessern. Die vorliegende Palmöl-Verordnung ist ungenügend. Der Konsumentenschutz fordert verbindliche Regeln und verlässliche Labels.  Der knappe Ausgang der Abstimmung im März hat gezeigt, dass grosse Skepsis vorhanden ist. Dieser kann nur mit verbindlichen Regelungen begegnet werden.

Lediglich 51,7 % des Stimmvolkes haben sich Anfang März für das Freihandelsabkommen mit Indonesien ausgesprochen. Dieser tiefe Wert zeigt die Skepsis der Stimmbevölkerung gegenüber dem Freihandel, selbst wenn in diesem Vertrag erstmals Bestimmungen zur Nachhaltigkeit enthalten sind. Die problematischen Auswirkungen des Palmöl-Anbaus auf die Bevölkerung und die Umwelt hat viele Konsumentinnen und Konsumenten aufgeschreckt. Umso wichtiger ist es, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen hohen Ansprüchen genügen, verlässlich und kontrollierbar sind.

Bei der Palmöl-Verordnung, deren Vernehmlassung heute zu Ende geht, ist dies nicht der Fall. Der Konsumentenschutz fordert Verbesserungen in verschiedenen Bereichen: Es dürfen nur Labels anerkannt werden, welche ihre Versprechungen auch halten und die kontrolliert werden. Dies ist bei den meisten der aufgeführten Standards jedoch nicht der Fall. Es fehlt auch ein Kontroll- und Sanktionssystem, welches sicherstellt, dass die Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden.

Gemeinsam mit der Palmöl-Koalition setzt sich der Konsumentenschutz für eine Nachhaltigkeit in den Freihandelsabkommen ein, welche diesen Namen verdient. Denn nur so können die Voraussetzungen geschaffen werden, dass künftige Freihandelsabkommen von der Bevölkerung mitgetragen werden.

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