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Zögerlich gegen Telefonterror der Krankenkassen

Telefonterror von Krankenkassen sind ein riesiges Ärgernis. Seit Jahren fordert der Konsumentenschutz, dass dieser gesetzlich eingeschränkt wird. Mit der gestern verabschiedeten Botschaft liefert der Bundesrat nun eine zögerliche Antwort. Die nervigen Werbeanrufe  mit dem Zweck, einen Krankenkassenwechsel zu verkaufen, sollen verboten werden. Auch soll der Treiber dieser überbordenden Werbetätigkeit, die Vergütung der Vermittlerinnen und Vermittler, begrenzt werden. Leider ist die Vorlage des Bundesrats zu schwammig und lückenhaft – und lässt der Versicherungsbranche immer noch viel Freiraum.

Mit diversen «kann»-Formulierungen im Gesetzestext lässt der Bundesrat den Versicherungsunternehmen weiterhin viel zu viel Spielraum. Das ist unverständlich, denn vor Jahren hatten die Versicherungsunternehmen den Auftrag erhalten, das grosse Ärgernis des Telefonterrors und die überbordenden Vermittlervergütungen in eigener Regie zu regeln. Eine Branchenvereinbarung für Vermittler wurde erst nach politischem Druck von unserer Präsidentin, Prisca Birrer-Heimo, Anfang 2021 in Kraft gesetzt. Der Beitritt zur Branchenlösung ist aber freiwillig. Daher muss jetzt endlich die ganze Branche in die Pflicht genommen werden.

Kein Rechtsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten

Obwohl wir dies in der Vernehmlassung eingebracht hatten, ging der Rechtsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten leider komplett vergessen. Es ist unklar, an wen sie sich wenden können, falls sich die Branche nicht an Vorgaben dieses Gesetzes hält. Zudem müssten Verträge, die unter Missachtung dieser Regeln entstehen, nichtig sein. Diese wichtigen Punkte muss das Parlament unbedingt nachbessern.

Weniger Schlupflöcher als befürchtet

Zu begrüssen ist, dass die Definition der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler breit gefasst wird und das Gesetz nicht nur für Grundversicherungen sondern auch für Zusatzversicherungen gelten soll. Damit werden grosse Schlupflöcher gestopft. Für den Fall, dass sich die Versicherungen nicht an die Vorgaben halten, sieht der Bundesrat zudem Sanktionen und Bussen vor. Das ist erfreulich, die vorgesehenen Bussgelder sind aber viel zu tief. Sie werden die finanzstarken Versicherungsunternehmen nicht beeindrucken.