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Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative: Eine Alibiübung

Nur knapp scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative an der Urne – die Hälfte der Stimmbürgerinnen und -bürger sprach sich für die Annahme und damit für mehr Verantwortung der internationalen Konzerne aus. Über 40 Organisationen kritisieren den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Konzerninitiative als wirkungslos. Auch der Konsumentenschutz schliesst sich der Kritik an: Die Konsumentinnen und Konsumenten können sich nach wie vor nicht darauf verlassen, dass internationale Konzerne für die Gewinnung von Rohstoffen und die Herstellung von Produkten die gesetzlichen Grundlagen einhalten.

Heute geht die Vernehmlassungsfrist für den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative zu Ende. Dieser Gegenvorschlag ist jedoch nicht viel mehr als Schaumschlägerei, denn er betrifft nur die Themen Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Und selbst für diese eng gefassten Bereiche kennt der Vorschlag so viele Einschränkungen und Ausnahmen, dass die Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht kaum zum Tragen kommt. Über 40 Organisationen kritisieren dies und verlangen Verbesserungen. Erfolgt keine Verbesserung, muss die Ausführungsverordnung tatsächlich als Farce abgetan werden. Auch der Konsumentenschutz schliesst sich dieser Kritik an. Konsumentinnen und Konsumenten müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie kaufen, legal hergestellt wurden und die Mindeststandards und gesetzlichen Anforderungen bei der Herstellung erfüllt wurden.

Den Konsumentinnen und Konsumenten wird ein grosser Teil der Verantwortung für einen sozialen und umweltfreundlichen Konsum zugeschoben. Es ist tatsächlich wichtig, was im Einkaufskorb landet und wie damit das Angebot an fairen und möglichst umweltfreundlichen Angeboten gefördert wird. Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine Produkte kaufen, bei deren Herstellung Menschen- und Kinderrechte missachtet werden und die Umwelt Schaden nimmt. Das Problem ist allerdings, dass Informationen fehlen, unter welchen Bedingungen die Rohstoffe gewonnen oder die Produkte hergestellt wurden. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind also gezwungen, mit ihrem Kaufverhalten ungewollt Ausbeutung und Umweltverschmutzung zu unterstützen.  Das darf nicht sein – und muss nicht sein: Viele Länder haben Gesetze geschaffen, welche von den Unternehmen eine umfassende Sorgfaltsprüfungspflicht über alle Menschenrechte und Umweltthemen einfordern. An diesen muss sich die Schweizer Gesetzgebung orientieren, statt eine Alibiübung zu veranstalten!

Zur Vernehmlassungsantwort