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Irische DPC schützt Facebook statt Daten

Die irische Datenschutzbehörde DPC machte zuletzt Schlagzeilen, weil sie eine Strafe von 36 Millionen Euro gegen Facebook vorgeschlagen hat. Dahinter wurde von Max Schrems und seiner NGO noyb ein Deal vermutet. Diese Befürchtungen sind nicht aus der Luft gegriffen: Neu veröffentlichte Dokumente zeigen, dass das nicht die erste Absprache der DPC mit Facebook wäre.

Die irische Datenschutzbehörde DPC ist das Nadelöhr der DSGVO-Anwendung, gerade wenn es um Facebook geht. Weil Facebook (wie Apple, Google und Microsoft) seinen europäischen Sitz in Irland hat, müssen Nutzerinnen sich bei der DPC beschweren. Die irische Behörde fällt aber nur bei sehr wenigen Beschwerden eine Entscheidung.

Die am 6.12.2021 von der NGO noyb veröffentlichten Dokumente umfassen einen Brief von Facebook an die DPC. Darin spricht Facebook von einer «detaillierten, direkten Zusammenarbeit» mit der DPC. Und diese hat scheinbar einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Zur einheitlichen Auslegung und Anwendung der DSGVO innerhalb der Europäischen Union verfassen die EU-Datenschutzbehörden Leitlinien (Guidelines). Die DPC hat einen Entwurf solcher Leitlinien zu Art. 6 DSGVO (Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung) verfasst – diesen Entwurf hat noyb veröffentlicht. Die anderen EU-Datenschutzbehörden haben diese Auslegungsvorschläge stark kritisiert, unter anderem weil sie zu Schlupflöchern führen. Brisanterweise sind das genau jene Schlupflöcher, die Facebook genutzt hat um nicht unter die DSGVO zu fallen: Statt Nutzungsbedingungen sollen die Nutzer einen Vertrag abschliessen. In allen Beispielen der DPC ging es um soziale Netzwerke oder soziale Medien – das empfand auch eine europäische Datenschutzbehörde als auffällig. Im Endeffekt hat die DPC sich also gegenüber den anderen EU-Datenschutzbehörden erfolglos für Facebooks Lösung eingesetzt, statt den Konzern zu beaufsichtigen.

Einmal mehr rücken die Enthüllungen von noyb die irische Datenschutzbehörde in ein schlechtes Licht. Statt Beschwerden zu bearbeiten und Sanktionen zu beschliessen, versuchte die Behörde die DSGVO abzuschwächen.

Für Facebook-Nutzer ändert diese Enthüllung nichts. Erst falls ein europäisches Gericht Facebook erneut wegen einem Verstoss gegen die DSGVO verurteilt, könnte sich die Situation für Nutzer bessern. Bis dahin bleibt den Nutzerinnen nur das manuelle Anpassen der Facebook Privatsphäreeinstellungen.