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Swiss-Flüge: Passagiere und Personal müssen Management-Fehler ausbaden

Gemäss Medienberichten annulliert die Swiss rund hundert Flüge während der nahen Ferienzeit. Dies ist eine Folge eines Management-Fehlentscheids der Vergangenheit: Es wurde zuviel Personal entlassen. Tausende Passagiere werden nun ihre Ferien umplanen und um Entschädigungen und Alternativlösungen kämpfen müssen. Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist dies inakzeptabel.

Die Swiss streicht rund hundert Flüge und vermiest damit Tausenden Passagieren die Ferien. Zudem beschert die Fluggesellschaft den Passagieren Zusatzaufwände und Kosten. Dies berichten heute verschiedene Medien. Einmal mehr müssen die Kundinnen und das Personal die Fehler des Managements ausbaden, welches in der Vergangenheit viel Personal entlassen hat. Dieses Personal fehlt nun für die kommenden Ferienflüge.

Rechtlich ist der Fall klar: Auch für die Swiss und Schweizer Passagiere gelten die europäischen Fluggastrechte. Bei einer Annullierung mindestens 14 Tage im Voraus können die Betroffenen wählen: Entweder sie erhalten den Ticketpreis rückerstattet oder sie können auf Kosten der Swiss einen Ersatzflug buchen lassen – wenn dieser teurer als der ursprüngliche Ticketpreis ausfällt, muss die Swiss diese Kosten übernehmen.

Die Swiss zeigte sich bisher wenig kulant

Die Erfahrung zeigt leider, dass die Swiss es ihren Passagieren oft unnötigerweise äusserst schwer macht. Dazu Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes: «Für die Betroffenen wird es zum Hindernisparcours, bis sie zu ihrem Recht kommen und die Entschädigungen und Alternativmöglichkeiten erhalten, die ihnen zustehen. Erneut appellieren wir an die Swiss, ihren Verpflichtungen umgehend nachzukommen und kulante Lösungen anzubieten, anstatt die Kundinnen abzuwimmeln.»

Weitere Informationen finden Sie im Online-Ratgeber des Konsumentenschutzes:

Flug annulliert – was tun?

Buchungsplattform: Reise annulliert – wie klappt die Kostenrückerstattung?