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Krise bei der Credit Suisse: So sind die Kundengelder abgesichert

Die Credit Suisse wird mit staatlicher Unterstützung durch die UBS übernommen. Damit sind die Spareinlagen der CS-Kundinnen und Kunden vorläufig gesichert. Weiterhin gilt der staatliche Einlegerschutz. Dieser wurde im Nachgang der Finanzkrise 2008  verbessert. Guthaben bis zu 100’000 Franken pro Kunde sind vergleichsweise gut abgesichert.

Die Credit Suisse wird durch die UBS übernommen, womit die Spareinlagen der Kundschaft vorläufig gesichert ist. Im Nachgang zur Finanzkrise und der staatlichen Rettung der UBS 2008 wurden die Vorschriften für die systemrelevanten Banken (UBS, Credit Suisse, Raiffeisen, ZKB, PostFinance) zwar verschärft und deren Umsetzung durch die FINMA überwacht. Trotz diesen vorbeugenden Massnahmen sank in letzter Zeit das Vertrauen in die Credit Suisse sowohl bei Aktionären, Kreditgebern als auch Kunden. Mit dem Kredit der SNB soll dieses Vertrauen wieder hergestellt werden. Die Credit Suisse muss für die Auszahlung des Kredits Sicherheiten hinterlegen, laut Medienberichten handelt es sich dabei insbesondere um Hypotheken.

Im Nachgang zur Finanzkrise 2008 wurden neben den Anforderungen an systemrelevante Banken auch der Einlegerschutz von Sparern verbessert. Insbesondere Guthaben bis zu 100’000 Franken pro Kunde (bzw. pro Kundenbeziehung) geniessen einen besonderen Schutz: Einerseits sind die Guthaben bei einem allfälligen Konkurs gegenüber anderen Forderungen privilegiert. Andererseits gibt es die Einlagensicherung esisuisse, die von den Banken in der Schweiz alimentiert wird. Allerdings ist die Einlagensicherung auf 8 Mia. Franken begrenzt, was je nach Liquidität und Grösse einer betroffenen Bank unter Umständen nicht zur vollständigen Deckung der Guthaben reichen würde. Abgedeckt von der Einlagensicherung sind vereinfacht gesagt alle Guthaben auf Konten, Kassenobligationen (die auf den Namen des Inhabers lauten), Guthaben auf Metallkonten sowie Tages-, Fest- und Termingelder. Inhalte in Schliessfächern und Banktresors sowie grundsätzlich auch Wertschriften (vorbehalten Pfandrechte) gehören dem Kunden und wären somit nicht von einem Konkurs betroffen.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung