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Reparierfähigkeit als zentrale Produkteigenschaft

Der Nationalrat verabschiedete gestern zwei wichtige Bestimmungen, die der Konsumentenschutz schon lange fordert: Produkte sollen in Zukunft eine «einheitliche, vergleichbare, sichtbare und verständliche Kennzeichnung und Information» bezüglich Reparierbarkeit erhalten. Zudem soll ein «Reparatur-Index» geschaffen werden. Diese Massnahmen erleichtern den Konsumentinnen die jeweilig nachhaltigeren Produkte zu wählen und schaffen einen Raum für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Das Geschäft geht in der Sommersession zum Ständerat.

Seit Jahren zeigen verschiedene Umfragen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten langlebige und nachhaltige Produkte und Alltagsgegenstände wünschen. Denn viele Gegenstände und Geräte lassen sich leider allzu oft nicht reparieren: Ersatzteile sind nicht verfügbar, die Produkte sind verklebt oder verschweisst statt geschraubt oder sie sind derart konzipiert, dass sie gar nicht repariert werden können. Der Konsumentenschutz verlangt deshalb schon seit über 15 Jahren, dass auf den angebotenen Produkten deklariert wird, ob und wie einfach sie reparierbar sind und ob Ersatzteile zur Verfügung stehen.

Reparatur als wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft

Der Nationalrat setzte gestern bei der Information über die Reparierfähigkeit von Produkten und Gegenständen im Rahmen der Kreislaufwirtschaftsvorlage  tatsächlich neue Massstäbe:

  • Einerseits sollen die Produkte mit einer «einheitlichen, vergleichbaren, sichtbaren und verständlichen» Kennzeichnung und Information versehen werden. Diese Regelung befähigt die Konsumenten, im Hinblick auf die Qualität und Umweltauswirkungen der Produkte eine gute Kaufentscheidung zu fällen.
  • Der Reparatur-Index verhilft den Konsumentinnen zu grundlegenden Informationen über die Reparierbarkeit der angebotenen Produkte.

Die Regelung verhindert zudem, dass die Schweiz hinter EU-Regulierungen zurückfällt und dadurch Handelshemmnisse entstehen.

Vorlage ist noch nicht in trockenen Tüchern

Leider gibt es einen Wermutstropfen: Im Anbetracht des knappen Abstimmungsresultates ist höchst unsicher, ob auch der Ständerat in der Sommersession die beiden Artikel annehmen wird. Und selbst wenn das Parlament das Gesetz annimmt, so ist noch nicht klar, was davon auch umgesetzt wird. Der Bundesrat kann selbst bestimmen, ob er dazu Ausführungsbestimmungen erlässt. Der Konsumentenschutzes bleibt an diesem Thema dran.