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Ab wann gilt das nationale Tabakverbot für Minderjährige?

Im April erreichten den Konsumentenschutz Hinweise auf eine Werbung, die E-Zigaretten für Kinder anpries. Glücklicherweise entpuppte sich die Werbemassnahme als Schock-Kampagne der SRF-Satiresendung 404. Weniger glücklich ist ihr Hintergrund: Denn die Aktion macht auf den mangelhaften Jugendschutz beim Verkauf von Tabakprodukten in der Schweiz aufmerksam.

Laut einer Studie der Universität Bern dampft jeder achte Schweizer Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren nikotinhaltige E-Zigaretten. Vor dem Hintergrund des Weltnichtrauchertags am 31. Mai ist das eine bittere Statistik – und eine peinliche noch dazu. Denn die Schweiz ist neben dem Kosovo das einzige Land in Europa, in dem der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige noch nicht landesweit verboten ist. Dieser absurde Umstand ist darauf zurückzuführen, dass E-Zigaretten aktuell noch unter das Lebensmittelgesetz fallen.

Der Vaping-Trend unter Jugendlichen gibt indes Anlass zur Besorgnis. Denn nebst den gesundheitlichen Schäden können E-Zigaretten den Einstieg in traditionelle Tabakprodukte begünstigen. Heutige Dampfer sind mit hoher Wahrscheinlichkeit also künftige Raucher.

Regeln für Verkauf und Werbung werden verschärft

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Tabakproduktegesetzes (voraussichtlich Mitte 2024) werden E-Zigaretten künftig dort anstatt im Lebensmittelgesetz geregelt. Damit erhält die Schweiz endlich ein nationales Verkaufsverbot für Tabakprodukte sowie elektronische Zigaretten an unter 18-Jährige. Erfreulich ist zudem, dass das Verbot auch für nicht-nikotinhaltige Produkte zum Verdampfen gilt.

Aufgrund der vom Volk angenommenen Initiative «Kinder ohne Tabakwerbung» wird das Gesetz aktuell bereits wieder angepasst. Die Initiative verlangt, dass das Werbeverbot auf alle Orte und Medien erweitert wird, zu denen Jugendliche Zugang haben. 

Es ist höchste Zeit, dass die Schweiz in Bezug auf die Tabakprävention zu den europäischen Nachbarn aufschliesst. Denn der Niktoinkonsum belastet nicht nur die Raucherinnen und Raucher selbst, sondern auch die Volkswirtschaft. Der Konsumentenschutz fordert den Bund auf, die bereits beschlossenen Verbesserungen schnellstmöglich umzusetzen.

Millionen für Tabakanbau und Raucherprävention

Apropos Weltnichtrauchertag: Trotz Volksentscheid für mehr Tabakprävention subventioniert der Bund den inländischen Tabakanbau immer noch mit 16 Millionen Franken pro Jahr – was reichlich absurd anmutet. Bei ebendiesen Subventionen setzt auch die Weltgesundheitsorganisation WHO am diesjährigen World No Tobacco Day an. In ihrer Kampagne fordert sie, die Tabaksubventionen zugunsten nachhaltigerer Anbaukulturen einzustellen. Der Konsumentenschutz unterstützt die Forderung voll und ganz.

 

Weitere Informationen:

Tabakprävention

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