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Ersatzteile und Reparatur: Neue Anforderungen an Smartphones und Tablets

Die Europäische Union setzte Ende August neue Regulierungen für das Ökodesign und die Energiekennzeichnung von Handys und Tablets in Kraft. Demnach müssen bis 2025 diese Produkte so konstruiert sein, dass sie länger halten und besser repariert werden können. Für die Schweizer Konsumenten stellt sich die Frage: Übernimmt der Bundesrat diese Regulierung?

Mit den neuen EU-Regulierungen wird nicht nur sichergestellt, dass die Reparierbarkeit von Geräten dokumentiert ist, auch erhalten unabhängige Reparaturwerkstätten sowie Konsumentinnen und Konsumenten einen gesicherten Zugang zu Ersatzteilen. So sieht die Regulierung vor, dass Ersatzteile mindestens sieben Jahre lang nach Kaufdatum verfügbar sein müssen. Kompatible Software-Updates müssen für mindestens fünf Jahre zur Verfügung gestellt werden. Dies soll die Sicherheit der Geräte über einen längeren Zeitraum gewährleisten.

Zusätzlich fordern die neuen Vorschriften mehr Stabiltität von Smartphones und deren Komponenten. So sollen Handys mindestens 45 unabsichtliche Stürze ohne Schaden überstehen können. Zudem soll die Akkukapazität auch nach vier Jahren noch mindestens 80 % aufweisen. Für Tablets gelten die gleichen Regeln in Bezug auf die Batteriekapazität.

Mehr Informationen zur Reparierbarkeit

Mit diesen neuen Regulierungen wird zum ersten Mal der Zugang zu Reparaturinformationen von Smartphones politisch verankert. Das Mittel dafür stellt der Reparaturindex, der auf den Energieetiketten ersichtlich sein soll. Die Europäische Kommission prüft derzeit, inwieweit ähnliche Regelungen auch für andere elektronische Geräte gelten sollten – etwa für Bildschirme. Für Handys und Tablets ist dies weltweit einzigartig und leitet laut Beobachtern eine neue Ära für die Nachhaltigkeit elektronischer Produkte ein.

Und was macht die Schweiz?

Ob die Schweiz die Regulierung der EU übernimmt ist noch offen. Aus diesem Grund wird die Präsidentin des Konsumentenschutzes, Nadine Masshardt, in dieser Herbstsession beim Bundesrat nachfragen, wann er die Regelungen übernimmt. Denn es ist völlig klar, dass auch die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten von den Vorteilen dieser neuen Regulierungen profitieren soll.