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EU-Parlament stimmt für ein «Recht auf Reparatur»

Diese Woche nahm das EU-Parlament eine wegweisende Regulierung an, die die Reparatur von Objekten vereinfacht. Das Ziel: Vor allem Elektrogeräte sollen öfter repariert statt durch neue ausgetauscht werden. In der Schweiz entscheidet der Ständerat in der Wintersession, ob er die Grundlagen für die Übernahme der EU-Regeln schaffen möchte.

Das EU-Parlament stimmte mit grosser Mehrheit für ein “Recht auf Reparatur”, welches zu einigen Gesetzesänderungen und Handlungsempfehlungen führen könnte. Das Ziel: Vor allem Elektrogeräte sollen öfter repariert statt durch neue ersetzt werden. Als nächstes muss der Europäische Rat nun mit dem Parlament eine finale Version aushandeln.

Der Vorschlag des EU-Parlamentes im Detail

Während bisher defekte Geräte oftmals einfach «ausgetauscht» wurden, müssen die Anbieter die Objekte nun reparieren, sofern die Reparatur weniger kostet als das neue Produkt. Auch dürfen den Konsumentinnen keine Umstände entstehen, wenn zum Beispiel ein Ersatz dringen nötig ist (z.B. bei einem Mobiltelefon). Darüber hinaus soll für die so reparierten Geräte ein weiteres Jahr gesetzliche Garantie gelten. Für Geräte ausserhalb der Garantiezeit müssen die Produzenten die Reparatur «grundsätzlich anbieten». Unabhängige Reparaturbetriebe sollen einfacher gefunden werden können und die Preise für Reparaturen sollen einheitlich und damit vergleichbar werden.

Finanzielle Anreize und mehr Ersatzteile und Anleitungen

Die EU-Länder sollen darüber hinaus finanzielle Anreize für Reparaturen bieten. Hier lassen sich Beispiele wie der Reparaturbonus in Österreich und Frankreich nennen. Ebenso sollen Ersatzteile und Anleitung länger verfügbar und im Internet vorhanden sein und die Geräte sollen auseinandergebaut werden können, ohne dass sie kaputtgehen. Es ist offensichtlich, dass hiervon vor allem auch Reparatur-Initiativen, wie die Repair Cafés profitieren.

Kreislaufwirtschaft: Ständerat entscheidet in der Wintersession

In der Schweiz hat die Umweltkommission des Ständerates die Revision des Umweltschutzgesetzes einstimmig angenommen. Diese verankert die Kreislaufwirtschaft im Gesetz und enthält auch ähnliche Vorschläge, wie jene des EU-Parlaments. Diese sind aber leider  weniger detailliert und umfangreich. Der Konsumentenschutz wird sich mit den Repair Cafés weiterhin dafür engagieren, dass die Reparatur auch in der Schweiz umfangreich gefördert wird.