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SECO gegen Greenwashing – Ihre Beschwerde ist ausschlaggebend

Insgesamt 11 Beschwerden hat der Konsumetenschutz im Juli 2023 wegen Greenwashing eingereicht – acht davon beim SECO auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Crux: Die Bundesbehörde kann erst dann rechtliche Schritte einleiten, wenn ein grössere Anzahl Beschwerden vorliegt. Helfen Sie uns, Greenwashing zu stoppen und melden Sie Ihre Beschwerde an das SECO direkt per Mail.

Im Kampf gegen irreführende Werbung mit falschen Klimaversprechen hatte der Konsumentenschutz letzten Sommer insgesamt 11 Beschwerden eingereicht: Acht Beschwerden auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, drei Beschwerden bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) wegen unlauterer Werbung. Mittlerweile teilte die SLK mit, zwei der Unternehmen wegen Greenwashings abgemahnt zu haben. Der Konsumentenschutz forderte darauf hin das SECO auf, rechtlich gegen die Unternehmen vorzugehen, sofern diese nicht auf ihre irreführenden Greenclaims verzichten.

Ihre Greenwashing Beschwerde ans SECO ist ausschlaggebend

Damit das SECO rechtliche Schritt überhaupt erst einleiten kann, muss der Bundesbehörde eine grössere Anzahl an Beschwerden vorliegen. Deshalb brauchen wir Ihre Stimme als Konsumentin und Konsument. Helfen Sie uns, das Gesetz im Kampf gegen Greenwashing wirksam durchzusetzen und schliessen Sie sich jetzt unseren Beschwerden beim SECO an.

Wir machen es Ihnen ganz einfach. Mit einem Klick erhalten Sie eine vorgefertigte E-Mail an das SECO über Ihr E-Mail-Programm auf dem Handy oder Computer. Klicken Sie dafür auf die rote Fläche unten. Bitte geben Sie Ihre vollständigen Daten in der E-Mail an. Seitens des Konsumentenschutzes werden keinerlei Daten gesammelt oder gespeichert! Alternativ können Sie den nachfolgenden Textentwurf auch einfach kopieren und selbst in ihren E-Mail-Entwurf einfügen.

Ich schliesse mich den Konsumentenschutz-Beschwerden an

Alternativ: Text zum Einfügen

An: [email protected]
cc: [email protected]
Betreff: Beschwerden betreffend unlautere Geschäftspraktiken gegen Agent Selly, Avis, Coca-Cola Schweiz, Eliteflights, Hipp, Kübler, Swisscom und Zoo Zürich

Guten Tag

Hiermit schliesse ich mich den acht Beschwerden betreffend unlautere Geschäftspraktiken gegen Agent Selly, Avis, Coca-Cola Schweiz, Eliteflights, Hipp, Kübler, Swisscom und Zoo Zürich der Stiftung für Konsumentenschutz vom 6. Juli 2023 an (vgl. Beschwerden unter: https://www.konsumentenschutz.ch/ medienmitteilungen/zwoelf-beschwerden-wegen-greenwashing/ ).

Ich bitte Sie, gegen die unlauteren Geschäftspraktiken der genannten Unternehmen (Greenwashing) vorzugehen.

Freundliche Grüsse

Vorname Nachname
Adresse
Telefonnummer

Das Paradox des UWG: Beschwerden statt Tatsachen

Es ist das Paradox des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: Nach dem geltenden Gesetz kann das SECO tatsächlich erst dann tätig werden, wenn eine bestimmte Anzahl Beschwerden betroffener Personen vorliegt. Dies gilt selbst dann, wenn offenkundig unlautere Geschäftspraktiken vorliegen. Der Konsumentenschutz fordert: Das SECO muss bei offensichtlich unlauteren Geschäftspraktiken tätig werden können, ohne auf eine bestimmte Anzahl Beschwerden angewiesen zu sein. Die Aktivlegitimation des Bundes muss dringend gestärkt werden, damit die Konsumentinnen und Konsumenten wirksam vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden können.

Deshalb setzt sich der Konsumentenschutz für eine Gesetzesänderung ein und unterstützt politische Aktivitäten, wie das Postulat 23.3598 von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt. Darin möchte Müller-Altermatt vom Bundesrat wissen, wie das UWG wirksam durchgesetzt werden kann.

Ich schliesse mich den Konsumentenschutz-Beschwerden an