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Gutscheinkarte ist kein Bargeld-Ersatz

Die Branche des öffentlichen Verkehrs (öV) lancierte still und leise eine wiederaufladbare Gutscheinkarte. Auch wenn dieser Bon wichtige Forderungen des Konsumentenschutzes erfüllt, ist klar: Eine echte Alternative zu Bargeld ist diese noch lange nicht. Die öV-Branche muss Bargeld weiterhin akzeptieren und schnellstmöglich eine handliche Alternative entwickeln.

Die Alliance SwissPass (ASP), also der Zusammenschluss der Betreiberinnen des öVs, hat still und leise ihr Angebot im Bereich Geschenkbon bzw. Gutscheincode überarbeitet. Neu gibt es einen Gutschein in Kartenform. Dieser ist übertragbar und kann mit Bargeld an Schaltern erneut aufgeladen werden. Somit kann der Gutschein auch als alternatives Zahlungsmittel dienen, so wie dies der Konsumentenschutz in der Vergangenheit mehrmals gefordert hatte.

Gutschein hat mehr als Schönheitsfehler

Auch wenn der Gutschein theoretisch als Barzahlungsmittel dienen kann, ist sein Nutzen fast gleich Null. Er kann nämlich nur im Internet oder an bedienten Schaltern verwendet werden. Dies schränkt die Verwendungsmöglichkeit des Gutscheins erheblich ein.  Menschen, die nur Bargeld verwenden wollen oder müssen,  können nur noch in einem grossen Bahnhof ein Billett kaufen. Der Konsumentenschutz fordert darum, dass die Karte einfacher mit Bargeld aufgeladen werden kann – sei es im Dorfladen, beim Buschauffeur oder am Kiosk.

Keine Preisdiskriminierung für Bargeld-Ersatz

Wird die Gutscheinkarte als Bargeldersatz verwendet, zeigt sich ein weiterer Nachteil der Karte: Viele Vergünstigungen, wie zum Beispiel Sparbillette oder neue Abomodelle wie das Halbtax-Plus, sind bisher nur online verfügbar. Reisende, welche mit Bargeld oder der Gutschein-Karte an Automaten oder Schaltern bezahlen wollen, werden preislich benachteiligt. Auch in der SBB-App sind die Gutescheine noch nicht einlösbar. Für den Konsumentenschutz ist klar, dass dieses Vorgehen nicht mit der gesetzlichen Tarifpflicht vereinbar ist: Das Personenbeförderungsgesetz verlangt nämlich Tarife, die für Kundinnen und Kunden «in vergleichbarer Lage vergleichbare Bedingungen» bieten.

Bargeld im öV muss akzeptiert werden

Während sich die öV-Branche sträubt, eine taugliche Lösung zu erarbeiten, herrscht in der Politik für einmal Klarheit. Nach dem Nationalrat hat im April 2024 auch die Verkehrskommission des Ständerates entschieden, dass Bargeld in allen subventionierten Verkehrsmitteln weiterhin akzeptiert werden muss. Eine entsprechende Motion 23.4276 fordert eine «einfache Alternative wie z.B. eine Prepaid-Karte, welche auch ohne Handy funktioniert», sofern Bargeld nicht mehr akzeptiert werden sollte. Der Konsumentenschutz begrüsst die Annahme der Motion.

Prepaid-Karte in 10 Jahren? Ein Aprilscherz!

Es zeigt sich, dass die öV-Branche mittelfristig nicht an einer umfassenden Bargeld-Ersatzlösung herumkommt. Diese kann, wie in der oben erwähnten Motion gefordert, eine vollwertige Prepaid-Karte darstellen, welche übertragbar und an den unterschiedlichsten Orten aufgeladen werden kann. Es darf aber nicht sein, dass diese Lösung erst in zehn Jahren umgesetzt wird, so wie dies die Alliance SwissPass in der Öffentlichkeit bereits angekündigt hat.