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Sichere Stromversorgung für alle – Ja zum Stromgesetz

In der Abstimmung vom 9. Juni 2024 entscheiden wir mit dem sogenannten Stromgesetz über die Neuausrichtung der Schweizer Stromproduktion. Der Konsumentenschutz empfiehlt ein «Ja» in die Urne zu legen. Denn die Vorlage wirkt sich mittel- und langfristig positiv für die Konsumentinnen und Konsumenten aus.

Die Abstimmungsvorlage beinhaltet einige grundlegende Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes. Aus Sicht des Konsumentenschutzes beinhaltet es vier Punkte, die sich mittel- und längerfristig positiv für die Konsumentinnen und Konsumenten auswirken:

  1. Die Elektrizitätswerke (EVUs) hatten bisher die Möglichkeit zwischen zwei Methoden zur Berechnung des Strompreises in der Grundversorgung zu wählen (Durchschnittspreismethode oder Gestehungskosten). Dies führte zu absurden Situationen. Sie wählten die jeweils profitablere Methode aus. Die Konsumentinnen und Konsumenten profitierten kaum von den jeweiligen Preisen. Der Konsumentenschutz hat dies in der Vergangenheit immer wieder kritisiert. Mit dem neuen Stromgesetz wird die Durchschnittspreismethode bei der Berechnung des Strompreises in der Grundversorgung abgeschafft. Dies ist sehr positiv.
  2. In Anbetracht der Klimakrise ist klar, dass wir von Öl und Gas loskommen müssen. Die dafür notwendigen Wärmepumpen und Elektroautos werden aber mehr Strom benötigen. Die erneuerbare Stromproduktion muss darum dringend ausgebaut werden, damit fossile Energiequellen nicht mehr genutzt werden müssen. Das Energiegesetz fördert den Ausbau der Erneuerbaren durch verschiedene Instrumente, wie konkrete Ausbauziele zum Beispiel für Winterstrom, der Förderung von (Solar-) Grossanlagen und der Beschleunigung von (Bau-)Bewilligungsverfahren.
  3. Kein Strom ist günstiger als derjenige, der nicht verbraucht wird: Das erste Mal ist es gelungen, Effizienzvorschriften für Elektrizitätswerke (EVUs) in einem Gesetz zu verankern. Als Gründungsmitglied der Schweizerische Agentur für Energieeffizienz SAFE vor über 20 Jahren ist uns dies ein grosses Anliegen. Denn mehr Effizienz bedeutet tiefere Kosten für die Haushaltbudgets .
  4. Der Ausbau von Quartierstrom wird gefördert: Die im Gesetz erstmals eingeführten Lokalen Energiegemeinschaften (LEG) geben den Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, sich zusammenzuschliessen und den lokal produzierten Strom auch lokal zu nutzen. Dies senkt nicht nur die Stromkosten, sondern macht das Netz auch widerstandsfähiger.

Auch die Präsidentin des Konsumentenschutzes, Nadine Masshardt, setzt sich für das Stromgesetz ein.