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Krankenkassenverkauf: Vermittlerprämien und Telefonmarketing werden eingeschränkt

Heute hat sich das Parlament auf strengere Regeln beim Verkauf von Krankenversicherungen geeinigt. So gelten neu Obergrenzen für die Provisionen sowie strengere Vorschriften bei Telefon-Anrufen. Der Konsumentenschutz deutet das Gesetz als Meilenstein gegen die Kostenspirale im Gesundheitssektor und den Telefonterror.

Das heute verhandelte Gesetz für den Verkauf von Krankenversicherungen sieht neu Obergrenzen für die Provisionen vor, die ein Vermittler für einen Vertragsabschluss bei der obligatorischen Krankenkasse oder bei Zusatzversicherungen erhalten darf. Damit könnte das neue Gesetz helfen, den Anstieg der Krankenkassen-Prämien zu dämpfen. «Mit diesem Gesetz wurde eine überfällige Grundlage geschaffen, damit es bei der Vermittlung von Krankenversicherungen weniger horrende Provisionszahlungen gibt», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.

Weiterer Erfolg im Kampf gegen Telefonmarketing

Verbesserungen gibt es auch beim Telefonmarketing von Vermittlern. Mit dem Verzicht auf Kaltaquise sowie der Einführung von Branchenstandards und Controllinginstrumenten könnten Verkaufsanrufe deutlich eingeschränkt werden. Das neue Gesetz ist somit ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen unerwünschte Werbeanrufe. «Diese Gesetzesvorlage war hart umkämpft von der Versicherungslobby. Diese wollte um jeden Preis erreichen, dass die Vorlage löchrig wird wie Emmentalerkäse. Zum Glück konnten sich die Lobbyisten, die sich bis zum Schluss gegen die Vorlage ins Zeug legten, nicht durchsetzen. Nicht zuletzt auch wegen unseres mit den Patientenorganisationen koordinierten Einsatzes», so Sara Stalder.

Vorschriften müssen von Versicherungen getragen werden

Die einzelnen Vorschriften sind nicht detailliert im Gesetz, sondern in einer Branchenvereinbarung geregelt. Der Bund kann diese Standards jedoch für verbindlich erklären, wenn dies genügend Versicherungen beantragen. So können schwarze Schafe, die die Branchenvereinbarung nicht unterzeichnet haben, ebenfalls verpflichtet werden. Sara Stalder mahnt: «Nun ist es an den Versicherungsunternehmen und dem Bundesrat, dass die gemachten Versprechungen Realität und spürbare Verbesserungen für die Versicherten erzielt werden. Der Konsumentenschutz verfolgt die Umsetzung mit Argusaugen.»