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Ärger des Jahres: Die Teuerungsklausel der Telekombranche

Die Konsumentinnen und Konsumenten litten im Jahr 2023 stark unter vertraglichen Konflikten mit Anbietern aus dem Online- und Telekombereich: Tariferhöhungen, Lieferverzögerungen, Kündigungsschwierigkeiten und Garantieleistungen. Dies zeigt die jährliche Auswertung der Meldungen, Anfragen und Beschwerden bei den Konsumentenschutz-Organisationen aller Landesteile. Für besonders grossen Aufruhr sorgten die drei grossen Telekomanbieter des Landes, als sie, einer nach dem anderen, ihre Geschäftsbedingungen (AGB) durch eine skandalöse neue Klausel erweiterten: Sie geben sich neu das Recht, die Abotarife jederzeit der Teuerung anzupassen – und zwar unter Ausschluss der Änderungskündigung. Diese Praxis ist nicht nur widerrechtlich, sie heizt die Inflationsspirale in der Schweiz weiter an. Die Teuerungsklausel der Telekombranche wird deshalb zum «Ärger des Jahres 2023» erklärt.

Wie jedes Jahr ziehen die Konsumentenschutz-Organisationen (der Konsumentenschutz, die Westschweizer FRC und die ACSI für die italienischsprachigen Regionen) Bilanz über ihre Beratungstätigkeit und publizieren die schweizerische Konsum-Ärgerliste und den Ärger des Jahres.

Unhaltbare und teils unlautere AGB der Telekomfirmen

Bei den Geschäftsbedingungen schlägt der mangelnde Markt in der Telekombranche voll durch: Alle drei grossen Telekomanbieter nahmen in den letzten Monaten eine automatische Teuerungsklausel in ihre AGB auf. Mit der neuen Klausel geben sie sich das Recht, aufgrund der Teuerung eine Preiserhöhung durchzuführen, ohne der Kundschaft ein Kündigungsrecht zu gewähren. Aus Sicht der Konsumentenorganisationen sind die «Teuerungsklauseln» missbräuchlich und damit unlauter. Zudem heizen die Telekomfirmen mit diesen Klauseln die Teuerungsspirale in der Schweiz weiter an. Aus diesen Gründen ist die Teuerungsklausel der Ärger des Jahres 2023.

Viele Beschwerden und Meldungen verursachte insbesondere auch die Kündigungspraxis des Telekom-Anbieters Sunrise, der keine schriftlichen Kündigungen mehr zulässt und damit den Wechsel zur Konkurrenz übermässig erschwert.

Lieferverzögerungen, Knebelverträge und Verweigerung von Garantieleistungen

Ein Viertel aller Beratungsanfragen und Meldungen wurden im Jahr 2023 durch Probleme bei Konsumverträgen verursacht. Besonders häufig wurden online bestellte und bereits bezahlte Produkte zu spät oder gar nicht geliefert. Die Konsumentinnen sind den Händlern nahezu machtlos ausgeliefert: Zwar lösen die Kaufverträge eine Forderung aus, diese juristisch einzufordern ist allerdings teuer und mit hohem Aufwand verbunden, insbesondere bei Bestellungen in ausländischen Onlineshops. Die Konsumentenorganisationen stellen zudem fest, dass die Verweigerung von Garantieleistungen bei vielen Herstellern scheinbar System hat.

Abofallen und Greenwashing

Ebenfalls sehr prominent in der Ärgerliste finden sich 2023 die Abofallen und das Greenwashing vieler Firmen. Beides verstösst gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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