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Börsengesetz: Anlegerrechte jetzt stärken!

Konsumentenschutz-Organisationen kritisieren bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf

Der Bundesrat will das Börsengesetz ändern, ohne die Rechte der Kleinanleger und Sparer zu stärken. So sieht es ein Entwurf vor, dessen Vernehmlassung heute zu Ende geht. Die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi sind empört: Das Finanzdepartement hat nichts aus der Finanzkrise gelernt! SKS, FRC und acsi verlangen daher, dass im Börsengesetz Bestimmungen zur Transparenz und zu den Anlegerrechten verankert werden.

Der Bundesrat will das Börsengesetz revidieren. Kein Wunder, nach der Finanzkrise. Doch es sollen lediglich Börsendelikte neu geregelt werden. So schlägt es der Bundesrat in der Vernehmlassung vor, die morgen endet.

Die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi sind hierüber empört und erstaunt. Die Finanzkrise hat klar offengelegt, dass die Anlageberatung mangelhaft ist. Kleinanleger und Sparer wurden zu wenig über die Risiken informiert. Die Anlageberater waren zu simplen Produktverkäufern verkommen, die vielmehr ihre Provisionen (Retrozessionen/Kickbacks) als die Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten im Visier hatten. Die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi verlangen daher vom Finanzdepartement, mit der vorliegenden Änderung des Börsengesetzes die Anlegerrechte zu stärken.

Die Konsumentenschutz-Organisationen SKS, FRC und acsi haben seit der Finanzkrise mehrere Forderungen eingegeben, wie die Rechte der Anleger gestärkt werden können. Es ist daher ein Affront, dass das Finanzdepartement das Börsengesetz revidiert, ohne diese Aspekte aufzunehmen. Auch die FINMA hat jüngst bestätigt, dass regulatorischer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Anlegerschutzes besteht.

Am jüngsten Welttag der Konsumentenrechte vom 15. März 2010 haben die Konsumentenschutz-Organisationen ihre Forderungen dargelegt. Unter anderem soll ein Beratungsprotokoll wie in Deutschland obligatorisch werden und die Banken müssen sämtliche Kosten eines Anlageprodukts vor der Vertragsunterzeichnung offen legen.

Vernehmlassungsantwort der SKS mit Forderungen