Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Botschaft zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes

Besserstellung der Versicherten in greifbarer Nähe

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat seit Jahren die Revision des über hundert Jahre alten Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vorangetrieben. Endlich hat der Bundesrat heute die Botschaft zum Entwurf verabschiedet. Die SKS begrüsst den Umstand, dass in diesem wichtigen Gesetz vordringliche Konsumentenanliegen aufgenommen werden sollen.

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz VVG) ist mit über hundert Jahren vollkommen veraltet und alles andere als zeitgemäss. Mit einer Totalrevision soll das VVG endlich an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden. So soll der Gesetzesentwurf für mehr Ausgewogenheit zwischen den Verpflichtungen der Versicherungsnehmer einerseits und jenen der Versicherungsunternehmen andererseits sorgen.

Seit Jahren jedoch wurde die Revision durch Politik und Wirtschaft verzögert. Aufgrund der 2009 durchgeführten Vernehmlassung hatte der Bundesrat zu Recht einige Vorentscheide für die Gesetzesrevision getroffen, welche sich mit den Forderungen der SKS weitgehend decken. So sollen Versicherte nach Abschluss eines Versicherungsvertrages inskünftig von einem zweiwöchigen Widerrufsrecht profitieren. Zudem soll für Versicherungsverträge neu eine dreijährige ordentliche Kündigungsfrist eingeführt werden, damit einseitige „Knebelverträge“ in Zukunft unterbunden werden können. Von grosser Wichtigkeit ist denn auch die Einführung von Transparenzvorschriften über die Entschädigung von Versicherungsmaklern.

„Da es womöglich wiederum ein Jahrhundert dauern wird, bis man das Gesetz erneut den veränderten Umständen anpasst, müssen die bestehenden Probleme, welche in den letzten hundert Jahren aufgetreten sind, unbedingt ausnahmslos bereinigt werden“, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. „Dies bedingt eine klare Bevorteilung der Versicherten mit teilweise grossen Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand.“

Hier klicken, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.