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Bundesrat lässt die Konsumenten im Regen stehen

Konsumentenschutzgesetz: Billiges Ablenkungsmanöver des Bundesrats

Für die Konsumentenorganisationen ist der Fall klar: Der Bundesrat hat sich einseitig dem Druck der Wirtschaft gebeugt. Diese lehnt jegliche Verschärfung der Konsumentenrechte kategorisch ab. Stattdessen will der Bundesrat zwei neue Arbeitsgruppen einsetzen.

Das Konsumenteninformationsgesetz (KIG) ist ein Papiertiger. Bereits 2001 hob Bundesrat Pascal Couchepin hervor, dass die Konsumentinnen und Konsumenten in einer komplexen Wirtschaft fähig sein müssen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dazu müssen sie über objektive und umfassende Informationen verfügen. Das ist aber bis heute nicht der Fall, und nach dem Willen des Bundesrats soll das auch so bleiben. Denn er ist nicht einmal gewillt, das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Information und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten (KISG) zu unterstützen – notabene eine gesetzgeberische Minimallösung, die zahlreiche Lücken aufweist.

Der bundesrätliche Entscheid hat für die Konsumentinnen und Konsumenten gravierende Konsequenzen:

  • Konsumentinnen und Konsumenten bleiben nach wie vor nur mangelhaft vor Täuschung und Betrug geschützt.
  • Anbieter, die sich unlauter verhalten, haben weiterhin keine abschreckenden Sanktionen zu befürchten.
  • Anbieter und Hersteller sind nach wie vor nicht verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen.
  • Der Bund kann mangelhafte und unsichere Produkte weiterhin nicht von Amtes wegen zurückrufen. Das kann ins Auge gehen. So wurden von Juni 2003 bis Mai 2004 im EU-Raum 160 Rückrufe von Personenwagen gezählt. Die Schweizer Autoimporteure machten im gleichen Zeitraum nur gut 50 Meldungen publik. Und Fälle wie jener der brandgefährlichen Kaffeemaschinen, die in den letzten Jahren grosse Schäden verursacht haben, können sich jederzeit wiederholen!
  • Das «Kleingedruckte» in Allgemeinen Geschäftbedingen kann weiterhin missbräuchlich und zu Ungunsten der Kundschaft verfasst werden. Eine Möglichkeit, welche die Anbieter nur zu gern ergreifen!

Es ist absolut schleierhaft, warum der Bundesrat nun zwei Arbeitsgruppen einsetzen will. Denn die Fakten sind längst auf dem Tisch. International anerkannte Experten für Konsumentenrecht sind sich einig, dass nur ein Rahmengesetz die Gesundheit und die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten garantieren und deren rechtliche, wirtschaftlichen und politischen Interessen gewährleisten kann. Die Einsetzung dieser Arbeitsgruppen kann demnach nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver oder eine Verzögerungstaktik sein.

Die Konsumentenorganisationen ACSI, FRC, kf und SKS verlangen deshalb ein sofortiges Gespräch mit Bundesrat Joseph Deiss. Der Bundesrat soll nun endlich Farbe bekennen. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben es satt und lassen sich nicht länger durch billige Alibiübungen ablenken. Sie verlangen in der Schweiz ein Konsumentenrecht, das wenigstens mit jenem der EU vergleichbar und kompatibel ist.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 22. Dezember 2004