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Bussen, abgeschmeckt mit einer Prise Kulanz

Wer mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs ist, hat einen gültigen Fahrausweis. Diese einfache Regel ist fair gegenüber allen MitbenutzerInnen. Wie aber kommt die Reisende/der Reisende an einen Fahrschein? Ab dem 11. Dezember wird es eine Möglichkeit weniger geben, die aber – nach Auskunft der SBB – nur noch selten genutzt werde.

Wer im Fernverkehr unterwegs ist, darf sein Billett zukünftig nicht mehr unterwegs lösen. Das Kontrollpersonal wird also nicht weiter als offizielle Fahrscheinverkaufsstelle walten. Neue Kauf-Möglichkeiten haben unter anderem – nebst wirtschaftlichen Überlegungen – zu diesem Entscheid geführt.

Auf Grund der Kundenreaktionen wird diese Umstellung moderater ausfallen als geplant: Dem Kontrollpersonal wird es möglich sein, Situationen mit Kulanz zu begegnen. Dies beispielsweise, wenn der Fahrgast nachweisen kann, dass er ungewollt in die falsche Richtung fährt oder spontan die Strecke wechselt. Oder wenn er einen ungeplanten Klassenwechsel vollzieht, weil die zweite Klasse zum Bersten voll ist. Zwar gelten in diesen Fällen, verglichen mit heute, zukünftig Aufschläge von 100%: anstelle eines Bearbeitungs-Fünflibers bezahlt der Irrfahrer eine 10-er Note und auch die Klassenwechslerin kommt unter 10 Franken nicht mehr weg.

Ich bin froh, hat die SBB zur ursprünglich geplanten Umsetzung Korrekturen angebracht: Denn nicht jeder getätigten Schwarzfahrt kann “kriminelle” Absicht unterschoben werden.

Oftmals ist beim Zeitdruck, bei der unklaren Handhabung der uneinheitlichen Billettautomaten oder beim technischen Versagen die Hauptschuld zu suchen.

In diesem Zusammenhang vermisse ich in der heutigen Dokumentation der SBB klare Informationen, wie die zukünftigen Kulanz-Regeln mit dem neuen Verkaufskanal “Smartphone/Internet” vereinbart werden. Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass die SBB intern noch unschlüssig ist, wie Problembereiche mit den e-Tickets gelöst werden sollen.

Falls Sie ab Mitte Dezember als schwarzfahrende Person gebüsst werden (Zuschlag von 70-90 Franken plus effektiver Fahrpreis), jedoch der Meinung sind, dass bei Ihnen eine Kulanz-Regel zur Anwendung kommen müsste, wenden Sie sich an uns. Oder – und auch das vermisse ich in der heutigen Kommunikation der Bundesbahnen: Gelangen Sie an eine Ombudsstelle für den öffentlichen Verkehr. Denn solche existieren, auch wenn scheinbar die Verkehrsbetriebe diese der breiten Öffentlichkeit vorenthalten wollen.

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz

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