Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Credit-Suisse-Rettung: Konsumentenschutz fordert deutliche Erhöhung der Einlagensicherung

Der Konsumentenschutz fordert einen massiven Ausbau der Einlagensicherung. Damit könnte die Systemstabilität gestärkt und künftigen Vertrauenskrisen vorgebeugt werden. Denn die Krise um die Credit Suisse hat das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz stark erschüttert.

Vor der UBS-Übernahme im März 2023 hatte die Credit Suisse mit einem grossen Vertrauensverlust von Kunden und Anlegern zu kämpfen. Die Folge davon war ein grosser Abfluss an liquiden Mitteln, was wiederum das Vertrauen in die Bank untergrub. «Weder eine mögliche Rettung durch den Staat noch andere Massnahmen wie zum Beispiel die Einlagensicherung konnten den zunehmenden Vertrauensverlust stoppen», konstatiert Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Sie fordert deshalb einen massiven Ausbau der Einlagensicherung: «Wollen wir bei künftigen Bankenkrisen auf staatliche Stützungsmassnahmen verzichten, müssen die Banken selber für Stabilität sorgen.»

 

Erhöhung der Einlagensicherung und Mindestbeiträge der Banken

Bei einem Bankenkonkurs sind heute Spargelder bis zu 100’000 Franken pro Kundenbeziehung besonders gut geschützt. Einerseits sind sie konkursrechtlich privilegiert (Konkursklasse 2). Sie kommen also vor den meisten anderen Forderungen an die Bank an die Reihe. Andererseits gibt es die Einlagensicherung esisuisse, die von den Banken in der Schweiz gemeinsam betrieben wird, und im Notfall innert kurzer Frist Spargelder auszahlen kann. Allerdings müssen diese Mittel von esisuisse lediglich 1.6% aller gesicherten Einlagen der angeschlossenen Banken betragen. Derzeit sind dies 8 Mia. Franken. Die gesicherten Einlagen systemweit betragen somit annäherungsweise 500 Mia. Franken.

«Die Einlagensicherung hat heute primär die Funktion, dass Sparer im Konkursfall einer kleinen oder mittleren Bank schnell zu ihren Spareinlagen kommen. Wenn eine systemrelevante Bank oder mehrere Banken gleichzeitig in Bedrängnis geraten, ist dieses Sicherungssystem unterdimensioniert. Deshalb schafft es präventiv auch zu wenig Vertrauen und der Staat muss einspringen», sagt Sara Stalder. Sie plädiert deshalb für eine deutliche Erhöhung der Sicherheiten. «Für eine glaubwürdige Absicherung der Spargelder reichen 1.6% bei Weitem nicht aus.» Zudem fordert sie eine Erhöhung der 100’000 Franken Limite: «Eine Erhöhung würde bei einer sich anbahnenden Bankenkrise nicht nur den Abfluss von Kundengeldern reduzieren, sondern auch die Umschichtung von Spareinlagen in Wertschriften. Beides entzieht einer Bank dringend benötigte Liquidität.» Wertschriften gehören den Bankkunden und fallen nicht in die Konkursmasse.

 

Von Selbstregulierung zum «Bankensicherungsfonds»?

Ob die Selbstregulierung im Verein esisuisse auch bei einem massiven Ausbau der Einlagensicherung noch zweckmässig sei oder Alternativen wie ein staatlich regulierter «Bankensicherungsfonds» zielführender wäre, müsste laut Stalder geprüft werden. Zudem brauche die Äufnung eines solchen Fonds natürlich eine gewisse Zeit und sei mit anderen too-big-to-fail-Massnahmen zu kombinieren. Die Stossrichtung sei jedoch klar: «Wenn wir künftig keine staatlichen Rettungen mehr wollen, müssen die Banken mehr Eigenverantwortung übernehmen.»

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Das System des Einlegerschutzes

Der Einlegerschutz umfasst verschiedene Massnahmen. Zentral bei einem Bankenkonkurs sind Konkursprivilegierung und Einlagensicherung.

Konkursprivileg: 3a-Vorsorgekonten, Kassenobligationen (die auf den Namen des Inhabers lauten) und Spargelder von Privat- und Firmenkunden bis 100’000 Franken sind konkursrechtlich privilegiert. Sie müssen also vor den meisten anderen Forderungen befriedigt werden.

Einlagensicherung: Können bei einem Bankenkonkurs Spargelder nicht aus liquiden Mitteln ausbezahlt werden, greift die Einlagensicherung bei Konto-Guthaben bis 100’000 Franken pro Kundenbeziehung. Die Einlagensicherung ist im Verein esisuisse organisiert. Die Einlagensicherung gilt grundsätzlich für bewilligte, kontoführende Banken in der Schweiz. Nicht abgedeckt sind jedoch bestimmte Depositen- oder Betriebssparkassen.

Weitere Informationen.