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Datenklau Swisscom: strengere Regeln nötig

DatenschutzWie die Swisscom heute mitteilte, stiess sie bei einer routinemässigen Überprüfung auf ein Datenleck, welches sich bereits im Herbst 2017 ereignet haben soll. Über die Zugriffsrechte eines Vertriebspartners hatten sich Unbekannte Zugang zu den Kontaktangaben von rund 800’000 Swisscom-Kunden verschafft. Für den Konsumentenschutz ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass die geltende Datenschutzgesetzgebung den Schutz persönlichkeitsrelevanter Daten nicht ausreichend sicherstellt. Der Konsumentenschutz fordert daher einerseits eine Information der betroffenen Kundinnen und andrerseits strengere Regeln in der Gesetzgebung.

Swisscom betont, dass es sich beim Datenklau um «nicht besonders schützenswerte Personendaten» handle, zu welchen sich die Unbekannten Zugriff verschafft hätten. Das Swisscom-System sei nicht gehackt worden sei. Der Zugriff der betroffenen Partnerfirma auf die Swisscom-Kundendaten sei zudem inzwischen gesperrt worden.

Auch wenn der Vorfall von Swisscom verharmlost wird, kann nichts über die Tatsache hinwegtäuschen, dass es immer wieder zu Datenlecks kommt, und dass ein vollständig sicherer Schutz im Umgang mit den Kundendaten nicht garantiert werden kann.

Anlass genug, einmal mehr die wichtigsten Punkte des Konsumentenschutzes in Erinnerung zu rufen, welche im Umgang mit Kundendaten zentral sind:

  • Sicherheit: Unternehmen sind verpflichtet, im Umgang mit Kundendaten grösstmögliche Sicherheit anzuwenden. Diese gilt ebenso, wenn Dritte mit der Datenbearbeitung beauftragt werden oder wenn Dritten (z.B. Vertriebspartnern) Zugang zu Kundendaten gewährt wird.
  • Datensparsamkeit: Es dürfen immer nur so viele und diejenigen Daten gespeichert/bearbeitet werden, wie es für die Erbringung einer Dienstleistung zwingend notwendig ist.
  • Transparenz und Information: Es muss sichergestellt sein, dass Zwischenfälle/Lecks sofort bemerkt und die betroffenen Kunden unverzüglich informiert werden.

Der Konsumentenschutz setzt sich dafür ein, dass die entsprechenden Grundlagen in die Revision des Datenschutzgesetzes einfliessen. Die Politik ist sich der Wichtigkeit scheinbar nicht bewusst: denn diese Revision ist von der staatspolitischen Kommission des Nationalrats im Januar auf die lange Bank geschoben werden.

Der korrekte Umgang mit Personendaten war im Übrigen auch Teil eines Appells, welcher der Konsumentenschutzes anlässlich des ersten Digitaltages im letzten November an die Verantwortlichen mehrerer grosser Schweizer Unternehmen persönlich überreicht oder zugestellt hat.