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Datenschutzgesetz: Bundesrat stellt Wirtschaftsanliegen über Persönlichkeitsschutz

Server room in datacenter. Hosting services.Der Handel mit Kundendaten wird immer lukrativer und gleichzeitig für die Bevölkerung undurchsichtiger. Der Bundesrat hat dies zwar erkannt. Leider verpasst er mit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG), das Machtgefälle zwischen Datensammlern und den Konsumenten zu verringern. Mögliche wirtschaftliche Erfolge werden über die Privatsphäre der Kunden gestellt. Die Stiftung für Konsumentenschutz bedauert, dass das Gesetz in vielen Bereichen zu wenig weit geht und wird sich deshalb im parlamentarischen Prozess dafür einsetzen, dass wichtige Mindestanforderungen doch noch ins Gesetz aufgenommen werden.

Obschon sich die Botschaft an das europäische, strengere Datenschutzrecht anlehnt, gibt es diverse Ausnahmen, welche die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Datenschutz schlechter stellen als die Bevölkerung in den umliegenden Ländern. Der Bundesrat kommt den Anliegen der Wirtschaft entgegen und schafft damit eine Regelung, die wichtige Anliegen der Bevölkerung nicht aufnimmt:   Mangelhafte oder fehlende Regelung im Gesetz:

  • Verbesserte Transparenz: Zwar ist bezüglich Transparenz eine ausgeweitete Informationspflicht für Datenbeschaffung und –bearbeitung vorgesehen, doch diese wird durch viele Ausnahmen und Einschränkungen sehr vage gehalten.
  • Einwilligung: Dass die Konsumenten grundsätzlich ihre Einwilligung geben müssen, wenn Daten gesammelt, ausgewertet und weitergegeben werden (opt-in), ist im Gesetz nicht vorgesehen.
  • Koppelungsverbot: Weiterhin soll der Kunde zur Freigabe von Kundendaten erpresst werden können.
  • Es ist weiter kein Recht auf Vergessen oder die Möglichkeit für Datenportabilität vorgesehen.
  • Effizienter Rechtsschutz: Der gerichtliche Zugang wird zwar erleichtert, da Betroffene von den Gerichtskosten befreit werden. Es ist aber keine Beweislastumkehr vorgesehen und es soll nicht möglich sein, ein Gruppenklageverfahren durchzuführen.
  • Sanktionen: Die Bestrafungen fallen zu milde aus.

Erfreulicherweise soll Privacy by default umgesetzt werden: Es ist im Gesetz angedacht, dass Voreinstellungen in erster Linie die Privatsphäre der Kunden schützen müssen und die betroffene Person nach Gutdünken mehr Datenbearbeitung zulassen kann. Somit sollen nicht unverhältnismässig viele Daten gesammelt werden können (Datensparsamkeit).   Zwar soll die Stellung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) etwas verstärkt werden, indem er neu Verfügungen erlassen kann. Doch die dringend benötigten zusätzlichen Ressourcen werden ihm weiterhin fehlen.