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Die SKS interveniert erfolgreich gegen Finanzgeschenke an die Leasingbranche

Tritt der Konsument von einem Abzahlungs- oder Leasingvertrag zurück, so muss er auch künftig keinen Wertverlust der geleasten Sache berappen. Dies entschied der Ständerat an seiner heutigen Sitzung. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) konnte zusammen mit ihren Partnerorganisationen ACSI und FRC verhindern, dass der Autoleasing-Branche vor der Sommerpause ein lukratives Finanzgeschenk gemacht wird.

2006 wurde im Ständerat ein Vorstoss eingereicht, mit welchem Konsumentinnen und Konsumenten besser vor missbräuchlichen Verkaufsmethoden per Telefon geschützt werden sollten.

Nach acht Jahren beschloss der Ständerat gewisse Verbesserungen beim Widerrufsrecht: Ausdehnung auf telefonisch abgeschlossene Verträge und den Onlinehandel sowie Verlängerung der Widerrufsfrist von 7 auf 14 Tage.

Der Nationalrat kippte das Onlinewiderrufsrecht aus der Vorlage. Damit aber nicht genug: Tritt der Kunde von einem Abzahlungs- bzw. Leasingvertrag zurück, sollte er neu eine angemessene Entschädigung, die sich am Wert der Sache bemisst, leisten.

Die geplante Bestimmung im Konsumkreditgesetz wurde während der parlamentarischen Beratung am Beispiel des Autoleasings erklärt. Missbräuchliches Verhalten von Leasingnehmern, welche beabsichtigten, mit einem geleasten Auto in die Ferien zu fahren und danach vom Vertrag zurück zu treten, sollte auf einmal verhindert werden.

Durch die Neuerung wollten die Vertreter des Gewerbes auf Kosten der Konsumenten zusätzliche Einnahmen generieren. Die nach langen neun Jahren erzielten, minimalen Verbesserungen im Bereich des Widerrufsrechts wären dadurch verloren gegangen.

Die SKS bekämpfte diese abstruse Regelung zusammen mit ihren Partnerorganisationen der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (ACSI, FRC) erfolgreich. Der Ständerat lehnte den Vorschlag in seiner heutigen Sitzung ab und schickt die Vorlage nochmals zurück in den Nationalrat.

“Ein derartiges Abkassieren zu Gunsten der Leasingbranche wäre für die Konsumenten ein Schlag ins Gesicht gewesen. Dadurch wären die minimalen Zugeständnisse in Sachen Widerrufsrecht ausgehebelt worden”, sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin SKS.