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Die UBS und das Ceterum censeo der SKS

SKS kritisiert Boni-Auszahlungen der UBS und erhofft

sich Stärkung des Heimmarktes

Die UBS zahlt die von der FINMA genehmigten 2.2 Milliarden Boni aus – trotz zweiwöchiger Kritik und einem 20-Milliarden-Verlust. Die SKS ist empört über den Boni-Entscheid und über die Politik, die weiterhin schweigt. Derweil mehren sich die Anfragen auf der SKS-Geschäftsstelle  über Streitfälle mit Banken. Die SKS wird daher beharrlich ihr Ceterum censeo wiederholen, konkret verlangt sie den Einsatz der Kleinanleger in der FINMA, das Untersagen von einseitigen Banken-AGB und Transparenz über die Provisionen der Anlageberater.

Nun liegen die Zahlen auf dem Tisch. Trotz eines Jahresverlustes von 19.7 Milliarden Franken und heftiger öffentlicher Kritik beharrt die UBS darauf, die von der Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigten Boni auszuzahlen, insgesamt 2.2 Milliarden Franken. Noch immer sind die Verantwortlichen in Aufsicht und Politik nicht gewillt, hier einzugreifen. Nach der Kritik der SKS an der Unabhängigkeit der FINMA hat die Finanzkommission des Nationalrates FINMA-Präsident Eugen Haltiner zu einer Aussprache eingeladen. Schliesslich lehnte die Kommission Boni-Kürzungen ab, «es müssten zuerst alle Fakten bekannt sein». Diese liegen nun auf dem Tisch.

Die SKS hört daher nicht auf, ihre Forderungen beharrlich als Ceterum censeo zu wiederholen – in der Hoffnung, eines Tages erhört zu werden, so wie es auch dem Schöpfer des Ceterum censeo, dem römischem Senator Cato, erging: Noch zu Lebzeiten erkannten die politisch Verantwortlichen, dass er Recht hatte. Die Forderungen der SKS sind:

•    Im FINMA-Verwaltungsrat müssen ein Vertreter der Kleinanleger und weitere Unabhängige Einsitz nehmen.

•    Einseitige Banken-AGB zulasten der Kundinnen und Kunden müssen verboten werden.

•    Die Kundinnen und Kunden haben das Recht, über die Höhe von Provisionen an Anlageberater (Kickbacks) informiert zu werden. Diese Provisionen stehen den Kundinnen und Kunden zu.

Die SKS erhält vermehrt Anfragen zu Bankgeschäften und Anlageberatungen. Erste Anlaufstelle bei konkreten Streitfällen ist der Bankenombudsmann. Die SKS fordert diesen auf, unabhängig und rasch nach einer vermittelnden Lösung zu suchen. Zentrale Tipps für ein Beratungsgespräch und zur Überprüfung des Vermögensauszugs sind zu finden unter www.konsumentenschutz.ch/dienstleistungen/merkblaetter/

Die SKS begrüsst, dass sich die UBS vermehrt auf den Heimmarkt Schweiz konzentrieren will. Sie hofft, dass damit verbunden vermehrt die Anliegen der Kundinnen und Kunden nach rentablen, aber sicheren Anlagen, nach einem transparenten Beratungsgespräch und nach fairen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigt werden.