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Dynamische Preismodelle benachteiligen die Kunden 

Skigebiete brüsten sich, dass ihre neuen dynamischen Preismodelle kundenfreundliche Innovationen seien. Der Konsumentenschutz zeigt auf, dass dem nicht so ist: Intransparente, erhöhte Preise und vermehrtes Datensammeln machen den Kunden zum Verlierer.  
Nach einer ersten Untersuchung Ende November 2019 führte der Konsumentenschutz in den identischen Skigebieten im Januar und Februar 2020 eine längere Preisbeobachtung durch. Die Erkenntnisse waren ernüchternd.

Intransparenz, verdeckte Preiserhöhungen und Datenkraken
Nach den Untersuchungen im November 2019 sowie den Preisbeobachtungen 2020 ist klar, dass dynamische Preise für die Konsumenten intransparent und verwirrend sind. Es ist überhaupt nicht ersichtlich, welche Faktoren preisdynamisch wirken. Tatsächlich hat sich aus den Beobachtungen ergeben, dass die neuartige Preisdynamik vorgeschoben wird, um unauffällig generelle Preiserhöhungen zu erzielen. Zudem werden mit dem neuen elektronischen Kaufsystem deutlich mehr Kundendaten gesammelt.

Keine Dynamik in den dynamischen Preismodellen
Die Preisbeobachtungen haben gezeigt, dass in dynamischen Preismodellen effektiv sehr wenig Dynamik steckt. Weder das Wetter noch die Verfügbarkeit der Anlagen spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Preise, lediglich der Wochentag und die Saison zeigt einen kleinen Einfluss. Nicht zu rechtfertigen sind die stets gelobten Preisvorteile für Familien, die ihren Skiaufenthalt früh buchen. Frühbucherrabatte sind insbesondere in der Freizeit- und Reisebranche ein seit Jahrzehnten bekanntes Kundenbindungsinstrument, und werden auch ohne dynamische Preismodelle praktiziert.

[1] Beobachtet wurden in den Skigebieten 4 Vallées, Andermatt, Crans-Monana, Gstaad, Laax, Pizol, St. Moritz, und Zermatt in den Zeitspannen vom 16.1. bis und mit 31.1. und vom 10.2. bis und mit 19.2. an insgesamt 18 Tagen die jeweils gültigen Onlinepreise für eine Tageskarte. Dabei wurden auch die Wetterverhältnisse festgehalten.

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Beitrag 10 vor 10 vom 27. Februar 2020