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Ein Lichtblick für Musikliebhaber

Nationalratskommission gibt dem Druck der Musikindustrie teilweise nach

Die Rechtskommission des Nationalrats will Programme verbieten, mit welchen der lästige Kopierschutz umgangen werden kann. Hingegen soll der Download aus Internetbörsen weiterhin nicht explizit strafbar sein. Die vier Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS beurteilen den Entscheid zwiespältig. Nötig sind nicht Gesetzesänderungen, sondern konsumentenfreundliche Angebote der Musikindustrie – EMI und Apple machen es vor, indem sie neu Musik ohne Kopierschutz anbieten.

Heute hat die Rechtskommission des Nationalrates über die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) entschieden. Im Vorfeld hatte die Musikindustrie heftig lobbyiert und das Ende der Musik beschworen, falls nicht gegen die so genannten «Raubkopierer» vorgegangen wird. Der Druck verfing nur zum Teil: Programme, mit welchen der lästige Kopierschutz – auf CD oder auf dem Download als «Digital Rights Management» (DRM) – umgangen werden kann, sollen verboten werden. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS sind enttäuscht über den Entscheid. Zwar soll Kopieren erlaubt bleiben. Aber wie soll in Zukunft der ehrliche Durchschnittskonsument eine CD für seine «Gotte» brennen oder ein Stück auf sein Handy laden können, wenn das entsprechende Programm verboten wird?

Erleichtert sind die Konsumentenorganisationen, dass der Download aus dem Internet nicht verboten wird. Ein solches Verbot wäre absurd: Selbst das federführende Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hielt fest, dass bei der Vielzahl von Musikshops im Internet der durchschnittliche Konsument nicht unterscheiden kann, ob ein Angebot legal ist oder nicht. So gibt es zahlreiche Gratis-Angebote, die legal sind – und Bezahl-Angebote, die illegal sind.

Beide Verbote sind in der Praxis nicht durchsetzbar. Nötig wäre ein riesiger Überwachungsapparat, der einem Schnüffelstaat gleich käme. Der einzige Effekt: Die ehrlichen Konsumenten werden abgeschreckt und ihnen wird der Musikkonsum vermiest. Die Internetcracks hingegen werden weiterhin einen Weg finden, um gratis zum Gewünschten zu kommen.

Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS hoffen auf den Nationalrat. Denn der Kommissionsentscheid zielt komplett am Markt vorbei: Diese Woche hat Apple die neue iTunes-Version aufs Internet gestellt, der den Download von Musik ohne Kopierschutz (DRM) erlaubt.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 1. Juni 2007