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Elektrische Stehroller: Auf die Strasse darf man nur mit Segways

young man and woman riding on the Hoverboard in the park. content technologies. a new movement. Close Up of Dual Wheel Self Balancing Electric Skateboard Smart. on electrical scooter outdoorsStehroller (z.B. Segway, Hoverboards und Monowheels) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Gerade jetzt, wenn die Tage wieder länger werden und die Temperaturen steigen, sind Stehroller wieder vermehrt auf den Schweizer Strassen und Trottoirs anzutreffen. Doch vielen Besitzern ist nicht bewusst, dass die meisten Stehroller für den Strassenverkehr gar nicht zugelassen sind. Sie riskieren eine Busse. Doch die  Verkäufer informieren nicht über die eingeschränkte Anwendung der Geräte.

Seit dem Jahr 2015 werden Stehroller, Skateboards oder Trottinetts mit Elektromotor rechtlich den leichten E-Bikes gleichgestellt. Sie dürfen also nicht auf dem Trottoir verkehren, sondern nur auf dem Radstreifen. Ausgenommen sind gehbehinderte Personen, welche mit einem solchen Roller unterwegs sind.

Nur Geräte, welche Typengeprüft sind (durch das Bundesamt für Strassen ASTRA) und eine „Töfflinummer“ tragen, sind auf öffentlichem Grund zugelassen. Zurzeit ist der Segway der einzige Stehroller, welcher eine Typengenehmigung hat. Alle anderen Stehroller (Hoverboards, Monowheels etc.) dürfen deshalb nur auf einem abgesperrten Areal benutzt werden. Für den Gebrauch eines Stehrollers oder eines ähnlichen Gerät muss man mindestens 16 Jahre alt sein oder den Führerschein der Kategorie M oder G besitzen (ab 14 Jahren).

Mit einem nicht zugelassen Gerät sollten Sie nicht auf öffentlichem Grund fahren: Es drohen hohe Bussen und bei einem Unfall besteht das Risiko, dass kein Versicherungsschutz besteht. Vor dem Kauf sollten Sie deshalb immer abklären, ob das Gerät typengeprüft ist und ob es für den Gebrauch im öffentlichen Verkehr zugelassen ist.

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