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Energiesparlampen: Strahlungswerte deklarieren

Studie zu Energiesparlampen des Bundesamtes für Energie BFE

und des Bundesamtes für Gesundheit BAG

Die Strahlungswerte von Energiesparlampen müssen von den Anbietern offengelegt werden: Diesen Schluss zieht die Stiftung für Konsumentenschutz aus der Studie des Bundesamtes für Energie BFE und des Bundesamtes für Gesundheit BAG, die heute veröffentlicht wurde. Nur wenn die Strahlungswerte für die Konsumentinnen und Konsumenten ersichtlich sind, können sie bewusst wählen. Eine verpflichtende Deklaration ist für die Anbieter auch ein nicht zu unterschätzender Ansporn, um technische Verbesserungen zu erreichen. 

Der Beschluss, dass ab August 2012 die herkömmlichen Glühbirnen vom Schweizer Markt verschwinden werden, verunsichert die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Anfragen zu dieser Problematik erhalten: Die Konsumenten anerkennen zwar die positive Auswirkungen auf den Energieverbrauch, befürchten jedoch negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit.

Die Studie des BFE und des BAG, welche heute veröffentlicht wurde, zeigt, dass die Energiesparlampen ohne Bedenken eingesetzt werden können, so lange sie sich nicht nahe beim Körper befinden. Sind die Lampen – etwa Nachttischlämpchen oder Bürolampen – näher als 30 Zentimeter, überschreiten fast alle Energiesparlampen die Grenzwerte für elektromagnetische Felder.

Nicht alle Lampen strahlen gleich stark, nicht alle Konsumentinnen und Konsumenten reagieren gleich sensibel auf die elektromagnetischen Strahlen. Eine verpflichtende Deklaration der Strahlungswerte der einzelnen Lampen ist für Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, die Konsequenz daraus: „Nur mit einer Deklaration können die Konsumentinnen und Konsumenten bewusst wählen“. Diese Deklaration muss gemäss Sara Stalder verpflichtend sein und so angebracht werden, dass sie von den Konsumenten ohne Aufwand ersichtlich sind.

Zudem: Müssen die Hersteller die Strahlungswerte offenlegen, werden technische Verbesserungen in Bezug auf die Strahlen rascher angepackt. Die Stiftung für Konsumentenschutz wird deshalb eine entsprechende gesetzliche Grundlage anregen.

Eine umfassende Information der Konsumentinnen und Konsumenten mit entsprechenden Empfehlungen oder allenfalls Warnhinweisen ist aufgrund der Studienergebnisse ebenfalls unabdingbar.

Eine Situation wie bei den Mobiltelefonen, für die nach jahrelangem Ringen nach wie vor keine Deklarationspflicht der SAR-Werte besteht, ist auf jeden Fall sehr unbefriedigend für die Konsumentinnen und Konsumenten.