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Entwurf für neues Finanzdienstleistungsgesetz überzeugt

FIDLEG: Frist für Stellungnahme läuft heute ab

Heute läuft die Frist für eine Stellungnahme zum Entwurf eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) ab. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) befürwortet die diversen Verbesserungen im Anlegerschutz, die in diesem Entwurf vorgesehen sind.

Bei der Pleite von Lehman Brothers im Herbst 2008 haben viele Schweizer Anleger viel Geld verloren. Über vier Jahre später liegt nun ein Entwurf eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes vor, das die wichtigsten Missstände beim Anlegerschutz beseitigen soll. Die Frist für eine Stellungnahme zu diesem Entwurf läuft heute ab. Aus Sicht der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) dienen insbesondere folgende Vorschläge des Entwurfs einem besseren Anlegerschutz:

•    Erweitere Aufsicht durch die FINMA:

Bisher unbeaufsichtigte Vermögensverwalter sollen der Aufsicht der FINMA unterstellt werden. Damit würden auch für diese Marktakteure die Verhaltenspflichten des Finanzdienstleistungsgesetzes gelten. Zudem könnte die FINMA im Rahmen des Aufsichtsrechts Missstände und Verfehlungen sanktionieren.

•    Erweiterte Dokumentationspflicht:

Für komplexe Finanzprodukte (zum Beispiel strukturierte Produkte) und allenfalls auch für Aktien, Anleihen und Versicherungsprodukte soll dem Kunden beim Kauf ein sogenanntes KID (Key Investor Document) abgegeben werden. Ein KID ist eine Art „Beipackzettel“, der über Risiken, Kosten und Eigenschaften eines Finanzproduktes aufklärt.

•    Verhalten der Finanzdienstleister:

Finanzdienstleister müssen vor dem Verkauf eines Produktes prüfen, ob ein solches Geschäft für den Kunden geeignet ist und diese Prüfung dokumentieren.

•    Gerichtsverfahren:

-Beweislastumkehr: Eine Bank oder ein Vermögensverwalter muss künftig beweisen, dass sein Verhalten korrekt war. Bisher musste bei Anlegerschäden der Kunde ein Fehlverhalten des Finanzdienstleisters nachweisen.

-Übernahme der Prozesskosten: Ein Finanzdienstleister soll die Prozesskosten eines Kunden übernehmen, auch wenn dieser den Prozess verliert – allerdings nur wenn im Vorfeld eine (noch zu bestimmende) Ombudsstelle die Ansprüche des Kunden als „wahrscheinlich begründet“ beurteilt.

-Eine (noch zu bestimmende) Ombudsstelle soll zudem bei Streitigkeiten um kleine bis mittlere Beträge (z.B. bis 100‘000 Franken) selbständig entscheiden können.

SKS-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo begrüsst grundsätzlich die in diesem Bericht skizzierten Stossrichtungen: „Der Entwurf enthält einige Verbesserungen im Anlegerschutz, die ich immer wieder gefordert habe. Zentral für mich ist eine verbesserte Aufklärung der Kunden über Risiken und Kosten von Finanzprodukten. Wichtig ist auch, dass bei einem Gerichtsverfahren die Bankkunden nicht von hohen Anwalts- und Gerichtskosten abgeschreckt werden und so auf eine berechtigte Klage von vornherein verzichten.“

Stellungnahme der SKS zum Entwurf