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Erfolg gegen das Inkasso-Unwesen

Mann mit leere Hosentasche.Die Hartnäckigkeit der Stiftung für Konsumentenschutz führt zum Erfolg: Das Inkassounternehmen Intrum Justitia verzichtet auf einen angeblichen Verzugsschaden und zieht sogar eine Betreibung zurück. In einem vom Konsumentenschutz begleiteten Schuldnerfall akzeptiert Intrum nach 14 Monaten die korrekte Schuldsumme. Einer der Branchenleader gesteht somit ein, dass die von den Inkassobüros verlangten angeblichen Verzugsschäden rechtlich nicht haltbar sind.

Das ungerechtfertigte Fordern von Verzugsschaden ist offensichtlich das eigentliche Businessmodell der Inkassobüros Intrum & Co. Intrum hat mit allen Mitteln versucht, den Schuldner zum Zahlen zu bringen – am Schluss dann aber doch auf den Verzugsschaden verzichtet. Dazu Cécile Thomi, Leiterin Recht beim Konsumentenschutz: „Die Inkassobranche ist sich bewusst, dass für derartige Verzugsschadenforderungen keine rechtliche Grundlage besteht. Dies wird mit diesem Eingeständnis ein für alle Mal klar.“

Den Betroffenen wird nun umso mehr empfohlen, entsprechende Forderungen nicht zu bezahlen.

Rasch ist es passiert, dass eine Rechnung oder eine Mahnung in den Wirren des Alltags untergeht. Manche Gläubiger übergeben offene Forderungen an sogenannte Inkassobüros. Diese verlangen vom Schuldner im Normalfall nicht nur den offenen Betrag, sondern zusätzlich einen sogenannten Verzugsschaden.

Der Branchenverband vsi hat diese Praxis abgesegnet. Er gibt in seiner Verzugsschadentabelle Empfehlungen ab für die Höhe des Verzugsschadens, der pauschal in Rechnung gestellt werden soll. Jedoch: Wie jeder Jusstudent weiss, muss man einen Schaden immer konkret nachweisen können, andernfalls kann er nicht eingefordert werden.

Keine Bereicherung an eingeschüchterten Schuldnern

Rechnungen sind zu bezahlen – Nicht-Bezahler verdienen keinen grundsätzlichen Schutz. Der Konsumentenschutz kämpft jedoch dagegen, dass sich Inkassounternehmen an eingeschüchterten Schuldnern ungerechtfertigt bereichern.

Der konkrete Fall: Erst Betreibung und Drohung mit Zivilklage, dann „Rabattangebot“ und Rückzieher

In einem vom Konsumentenschutz begleiteten Fall erhielt der Schuldner im März 2016 die erste Zahlungsaufforderung von Intrum. Nachdem der Schuldner sich zu Recht mehrfach geweigert hatte, den Verzugsschaden zu bezahlen, leitete Intrum gegen ihn die Betreibung ein.

Dass es tatsächlich zu einer Betreibung kommt, ist laut Cécile Thomi eher selten. „Entweder bezahlen die Schuldner die geforderten Beträge vorher – eingeschüchtert durch die von den Inkassobüros verschickten Drohbriefe. Oder es bleibt bei den Androhungen.“

Der Schuldner bezahlte den Verzugsschaden weiterhin nicht und erhielt erneute Mahnschreiben, die Androhung einer Zivilklage sowie schlussendlich sogar ein „Rabattangebot“ für die Bezahlung von 70% des geforderten Betrags. Schlussendlich akzeptierte Intrum die Zahlung des tatsächlich geschuldeten Betrags und zog sogar die Betreibung zurück.

Im Falle einer Betreibung

Sollte es tatsächlich zu einer Betreibung kommen, ist es wichtig, dass der Betroffene Rechtsvorschlag erhebt. So ist der Gläubiger gezwungen, die Richtigkeit seiner Forderung von einem Richter bestätigen zu lassen. Bei einem Teilrechtsvorschlag hat der Betroffene zudem die Möglichkeit, nur den Verzugsschaden zu bestreiten und den unbestrittenen Teil der Forderung zu bezahlen.