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EU lehnt Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen ab

Acta gehört auch in der Schweiz ad acta

Das Europaparlament hat sich heute gegen das internationale Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen Acta (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ausgesprochen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist erleichtert und überzeugt, dass die Schweiz das Abkommen nun ebenfalls nicht unterzeichnen wird.

Acta wurde 2010 zwischen der EU und den USA sowie neun weiteren Staaten ausgehandelt. Das Abkommen bezweckt den internationalen Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zu verbessern sowie die Urheberrechte zu schützen. Die Initiative dazu ging 2006 von den USA und Japan aus.

Der Bundesrat hatte die Teilnahme der Schweiz an den Verhandlungen im Jahre 2008 beschlossen. Das Bundesratsmandat beinhaltet zwar die Klauseln, dass die Schweiz bei ihrer Teilnahme an einem solchen Abkommen weder verpflichtet werden könnte, neue Schutzstandards einzuführen, noch geltende Gesetze anzupassen.

Da das Übereinkommen im Bereich der Urheberrechte sehr unbestimmt und schwammig formuliert ist, hat die SKS die Verhandlungen stets mit kritischem Auge verfolgt. Sie befürchtet, dass Acta den Datenschutz gefährdet, die Freiheit im Internet übermässig einschränkt und jeden Internetnutzer zu kriminalisieren droht. Dass Internetanbieter laut Abkommen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden können, ermöglicht Reglementierungen bis hin zu Internetsperren Türen und Tore.

Diese Befürchtungen haben auch in der EU zu großer Verunsicherung geführt. Die EU-Kommission hatte beim Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, das abklären soll, ob Acta mit den EU-Verträgen und der Grundrechte-Charta vereinbar ist. Die Schweiz hat die Unterzeichnung des Abkommens aus demselben Grund vorerst sistiert.

Obwohl das geforderte Gerichts-Gutachten bei der heutigen Abstimmung im EU-Parlament noch nicht vorlag, wurde Acta kompromisslos und sehr deutlich versenkt. „Die SKS ist überzeugt, dass dem Bundesrat nun genügend Entscheidelemente vorliegen, um von einer Unterzeichnung ebenfalls definitiv abzusehen,“ sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS.