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Finanzdienstleistungsgesetz: Wirtschaftskommission des Nationalrates untergräbt Anlegerschutz

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat bei der Beratung des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) den Anlegerschutz weiter abgebaut. So entschied die WAK-N unter anderem, dass Bank- und Finanzdienstleistungsverträge vom Widerrufsrecht ausgenommen werden sollen: Wer beispielsweise am Telefon oder durch einen Vertreterbesuch zuhause zu einer fragwürdigen Geldanlage überredet wird, kann dies nicht mehr innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen – so wie dies bei anderen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zudem sollen laut Beschluss der WAK-N die Strafbestimmungen für Gesetzesvorstösse von Finanzdienstleistern reduziert werden. Damit geht die WAK-N noch weiter als der Ständerat, der bereits im Dezember 2016 wichtige Anlegerschutzmassnahmen – wie zum Beispiel bessere Chancen für die Klagen von geschädigten Anlegern – aus dem Entwurf strich.
Vom ambitionierten Projekt zur Verbesserung des Anlegerschutzes, das die FINMA im Nachgang zur Bankenkrise 2008 gestartet hat, ist im Gesetzesentwurf der WAK-N nicht mehr viel übrig. Im Gegenteil: Das Schutzniveau der Anleger droht sogar hinter den Stand von damals zurückzufallen. Laut Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), wäre dies nicht nur für die Anleger, sondern auch für die Finanz-Branche fatal: „Der Ruf der Banken und Vermögensverwalter hat durch die vielen Skandale in den vergangenen Jahren stark gelitten. Mit dem nun beabsichtigten Abbau des Anlegerschutzes wird das Vertrauen der Kunden weiter abnehmen. Und bei Geldgeschäften ist nichts wichtiger als Vertrauen.“
Nach Abschluss der Beratung durch die WAK-N wird der Nationalrat über den Gesetzesentwurf befinden.