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Garantieverlängerungen bei Apple-Produken widerrechtlich

swisscom_logoSeit letztem Frühling bot die Swisscom den Kunden, die ein Apple-Produkt kauften, für 29 Franken Garantieverlängerungen um ein Jahr an. Dabei verschwieg sie, dass es sich dabei lediglich um die optionale Garantie handelt – die gesetzliche Verkäufergarantie besteht ohnehin. Zusammen mit ihren Partnerorganisationen aus der Romandie und der italienischsprachigen Schweiz  zwingt die Stiftung für Konsumentenschutz die Swisscom nun dazu, ihre Garantiepraxis bei Apple-Produkten anzupassen. Sie erstattet jetzt die Prämien aller «Garantieverträge» zurück. Nichtkunden müssen diese allerdings aktiv zurückverlangen.  

Seit April dieses Jahres war auf den Kassenquittungen und auf der Swisscom-Website beim Kauf von Apple-Produkten von nur einem Jahr Garantie die Rede. Dieselbe Auskunft wurde bei Stichprobentests von Konsumentenschützern in Westschweizer Swisscom-Shops erteilt: für ein zweites Jahr könne man für 29 Franken eine Garantiedeckung erwerben. Inhaltlich deckte sich diese Zusatzgarantie im Wesentlichen mit der Herstellergarantie, sie wurde jedoch als «vertragliche Garantie» betitelt. Die Herstellergarantie bietet einen erweiterten Schutz – oftmals ist die gesetzlich vorgeschriebene Garantie aber ausreichend. Der Grund für diese Vorgehensweise von Swisscom war, dass Apple die Kosten für das zweite Jahr Herstellergarantie nicht übernimmt. In der Folge versuchte Swisscom diese Kosten auf die Kunden zu überwälzen – mit verwirrenden, unvollständigen und teilweise falschen Auskünften.

Gesetzwidrig

Mit ihrer Taktik stiftete Swisscom bei ihrer Kundschaft nicht nur Verwirrung, sondern sie verstiess auch gegen ihre gesetzlichen Pflichten. Von Gesetzes wegen muss der Verkäufer eine zweijährige Garantiefrist gewähren. Paradoxerweise kann diese Garantiepflicht zwar ganz wegbedungen werden, jedoch ist es nicht erlaubt, die Garantiefrist zu verkürzen. Wahlweise besteht bei manchen Produkten zusätzlich eine Herstellergarantie.      Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz: «Die Swisscom hat mit dieser Vorgehensweise das Vertrauen ihrer Kunden missbraucht. Sie nutzte eine Wissenslücke ihrer Kunden aus, die sich nicht bewusst waren, dass sie auf die zweijährige Garantie pochen können. Eine in vielen Fällen unnütze Zusatzgarantie ist lediglich für die Anbieter gewinnbringend, da sie mehr Umsatz garantiert – aber nur in den wenigsten Fällen zusätzlichen Schutz.» Mit Schreiben vom 6. Oktober 2017 forderte die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (Stiftung für Konsumentenschutz und ihre Partnerorganisationen FRC und acsi ) die Swisscom auf, ihre Praxis zu ändern: Die Kunden seien korrekt auf die bestehende zweijährige gesetzliche Garantiefrist hinzuweisen. Zudem seien die 29 Franken denjenigen Kunden, die gestützt auf Fehlauskünfte eine einjährige Zusatzgarantie gekauft haben, zurückzuerstatten.

Die Swisscom gibt nach: Rückerstattung

Am 1. November 2017 reagierte die Swisscom: Sie behauptete zwar, sie habe sich jederzeit an die gesetzlichen Regeln gehalten. Trotzdem erstatte sie Kunden, die seit April 2017 beim Kauf eines Apple-Geräts in einem Swisscom-Shop eine zusätzliche einjährige Garantie erworben haben, den Betrag zurück.

Swisscom-Kunden erhalten eine Rechnungsgutschrift. Wer nicht Kunde bei Swisscom ist, muss den Betrag aktiv zurückverlangen! Auf seiner Website stellt der Konsumentenschutz hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung.

Zum Musterschreiben