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Gartenerde darf Ihre Gesundheit schädigen

Untersuchungen zeigen erschreckende Mängel in der Qualität von Gartenerde. Dabei ist schon seit 2021 bekannt, dass Gartenerde in der Schweiz keiner Kontrolle unterliegt oder Schadstoffgrenzwerte einhalten muss. Der Konsumentenschutz fordert eine transparente Deklarationspflicht und regelmässige Kontrollen von Gartenerden.

In bunten Plastiksäcken abgepackte Gartenerden sind am Eingang von Supermärkten allgegenwärtig und gerade im Frühling sehr gefragt. Aufgrund eines Vorstosses der ehemaligen Konsumentenschutz-Präsidentin, Prisca Birrer-Heimo, wurde bereits im September 2021 öffentlich, dass Gartenerde – der rechtliche Begriff lautet Pflanzensubstrat – in der Schweiz nicht reguliert ist. Es ist also weder ersichtlich, woher die Erde stammt, noch was genau darin enthalten ist. Weil sie nicht reguliert ist, muss sie auch keine Schadstoffgrenzwerte einhalten.

 

Eine Gefahr für die Gesundheit?

Ausgelöst wurde die politische Anfrage durch eine Konsumentin. Diese brachte im Sommer 2021 ihre Universal-Gartenerde in den Laden zurück, weil sie nach Teer roch. Eine Laboranalyse der Erde hatte es dann in sich: Es wurden sowohl polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) als auch Mineralölbestandteile (MKW) nachgewiesen. Diese Stoffe stehen im Verdacht, bei längerem Hautkontakt krebserregend, erbgutschädigend und hormonaktiv zu sein. Zu diesem Zeitpunkt war es unklar, ob dies ein systematisches Problem darstellt, dass alle Gartenerden betrifft, oder nur ein Einzelfall.

 

Qualitätstest der Sendung «Kassensturz»

Eine umfangreichere Untersuchung von Gartenerde durch die Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens bestätigt nun die damaligen Befürchtungen: In 10 von 14 Erden wurden entweder PAKs und/oder MKWs gefunden; in einer Probe sogar ein Pestizid, dass seit 2019 in der Schweiz verboten ist. Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, zeigt sich schockiert: «In teurer Gartenerde lassen Konsumentinnen und Konsumenten gutgläubig ihre Salate und Kräuter wachsen. Niemals würden sie vermuten, dass diese potentiell krank macht.»

 

Regelungen vorhanden – nur nicht für Gartenerde

Es ist paradox: Für die oben genannten Schadstoffe gibt es in der Schweiz Regelungen in Bezug auf Haus- und Familiengärten oder Böden von Nahrungspflanzenanbau. So müssen zum Beispiel Kinderspielplätze bestimmte Grenzwerte einhalten, ansonsten müssen diese saniert werden. Diese Grenzwerte sind jedoch nicht auf Pflanzensubtrat anwendbar. Dieser Zustand ist unhaltbar.

 

Robuste Regelungen zum Schutze der Konsumenten nötig

Wohl auch durch die Befunde aufgeschreckt, möchte der Bund die Düngermittelverordnung so anpassen, dass zukünftig die Grenzwerte für Schadstoffe auch für Pflanzensubstrat gelten. Der Konsumentenschutz begrüsst diese Bemühungen, fordert aber robustere Regeln: Regelmässige Kontrollen auf Chemikalien und andere Schadstoffe analog zu Kompost und Gärgut sind zwingend nötig, um das Vertrauen in die Produkte wiederherzustellen. Weiter ist es unverzichtbar, dass sowohl die Herkunft als auch die Zusammensetzung der Pflanzensubstrate transparent, vergleichbar und verständlich deklariert wird. Damit die Gurke und die Tomate vom Balkon wirklich zum Geniessen sind.