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Günstige Autoimporte: Garantie gilt auch in der Schweiz

Weko bestätigt offene Grenzen beim Autoeinkauf

Bis zu 35 Prozent günstigere Autos verspricht die Firma Delta Car («Mehrmarken»). Delta Car importiert die Autos direkt aus dem Ausland. Doch Hersteller und Autopresse verunsichern die Konsumentinnen und Konsumenten zeitweise, ob mit dem Autoimport auch die Garantie dahinfällt. Auf Nachfrage der SKS hat die Wettbewerbskommission klargestellt: Die Garantiepflicht für die Schweizer Garagen des Autoherstellers gilt auch, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten das Auto im Ausland kaufen. Damit ist der Weg frei für Wettbewerb und tiefere Preise.

Die Firma Delta Car mit seinem Netz «Mehrmarken» vertreibt neu günstig importierte Autos direkt an Konsumentinnen und Konsumenten. Damit werden Preisersparnisse von bis zu 35 Prozent versprochen! Dennoch machen Konsumentinnen und Konsumenten häufig Fragezeichen, wie ihre Rechte beim Import von Fahrzeugen sind (z.B. Garantie).

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat deshalb bei der Wettbewerbskommission (Weko) nachgefragt. Diese sagt eindeutig: Auch wer ein Auto im Ausland einkauft, kann die Garantie bei den entsprechenden Garagen des Autoherstellers in der Schweiz einfordern. Dies hält die so genannte Bekanntmachung über Vertikalabreden im Kfz-Handel fest (Ziffer 5 lit. c). In einem Schreiben an die SKS hat die Weko ihre Haltung bekräftigt.

Einige Hersteller weigern sich, diese Herstellergarantie anzuerkennen. Die «Automobilrevue» hat jüngst verlauten lassen, man gehe auf Nummer sicher, wenn man im Inland einkaufe (Ausgabe vom 31. März 2010). Die Absicht dahinter ist klar: den Schweizer Markt vor unliebsamer Konkurrenz abzuschotten. «Die Weko hält klar fest, dass Garantiearbeiten vorgenommen werden müssen, auch wenn das Auto im Ausland gekauft wurde. Damit wird der Markt zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten geöffnet», freut sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.

Die SKS empfiehlt den Konsumentinnen und Konsumenten, vor dem Autokauf genau hinzu¬schauen. Die Garantie für die Reparaturkosten bei während der Nutzung auftretenden Schäden gilt bei allen offiziellen Vertragsgaragen des Herstellers. Umfang und Dauer der Garantie können je nach Hersteller variieren (z.B. Lack, Durchrostung, Mobilität). Wenn das Produkt jedoch schon beim Kauf Mängel aufwies, fällt dies nicht unter die Garantie, sondern unter die so genannte Gewährleistung. Das heisst, der Käufer muss die Mängelbehebung weiterhin dort einfordern, wo er das Auto gekauft hat.