Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Jetzt mit Musterbrief Provisionen von Banken zurückfordern

Bundesgerichtsurteil zu Retrozessionen

Provisionen, die Banken von den Anbietern von Anlagefonds und strukturierten Produkten erhalten, gehören den Kunden. Das hat das Bundesgericht letzte Woche in einem wegweisenden Urteil entschieden. Mit einem Musterbrief der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) können betroffene Bankkunden diese Gelder jetzt zurückfordern.

Das Bundesgericht hat letzten Donnerstag ein wegweisendes Urteil gefällt: Als Ergänzung zur bisherigen Rechtsprechung hält es fest, dass nicht nur Vermögensverwalter, sondern auch Banken Vergütungen, die sie für den Vertrieb und das Halten (Bestandespflege) von Anlagefonds  und strukturierten Produkten erhalten, an die Kunden weitergeben müssen.

Vom Urteil erfasst sind auch Anlageprodukte, die die Bank selber anbietet.

Die SKS hat in Zusammenarbeit mit dem Beobachter einen Musterbrief aufgeschaltet, mit dem die Bankkunden all diese Vergütungen (sogenannte Retrozessionen) zurückfordern können. Anspruch auf diese Rückvergütungen haben Kunden, die einen Vermögensverwaltungsvertrag unterschrieben haben. Ob auch Bankkunden, die im Rahmen einer Anlageberatung Anlagefonds und strukturierte Produkte gekauft haben, ebenfalls Anrecht auf eine Rückerstattung haben, ist offen. Ungeklärt ist auch die Frage, ob der Anspruch verwirkt ist, wenn man schriftlich erklärt hat, auf Retrozessionen zu verzichten. Die Banken verwenden entsprechende Vertragsklauseln seit 2009.

Wer als Antwort auf den Musterbrief eine abschlägige Antwort erhält, dem rät die SKS, sich an den Bankenombudsmann zu wenden. Bleibt eine Intervention des Bankenombudsmann erfolglos, empfiehlt es sich, die SKS zu benachrichtigen. Zudem sollte der Beizug eines Anwalts geprüft werden.

Hintergrundinformationen