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Kleinbezüger werden durch Stromtarife massiv bestraft

Kleinbezüger werden durch Stromtariferhöhungen massiv bestraft

Die Strommarktliberalisierung wird von einzelnen Stromlieferanten rücksichtslos ausgenutzt. Die SKS hat festgestellt, dass die von den Stromlieferanten veröffentlichten Durchschnittswerte in Einzelfällen viel zu niedrig sind. Preiserhöhungen von bis zu 62 Prozent sind möglich. Zudem werden auch die ungerechten Grundgebühren angehoben, im Extremfall um knapp 290 Prozent.

Die SKS verfolgt die Entwicklungen bei den Stromtarifen sehr genau und hat festgestellt, dass einzelne Stromlieferanten die Strommarktliberalisierung rücksichtslos ausnutzen. So hat die BKW FMB Energie AG (BKW) ihren Kundinnen und Kunden schriftlich mitgeteilt, dass die Stromtarife ab dem 1. Januar 2009 im Durchschnitt um 11 Prozent steigen werden. Der SKS vorliegende Berechnungsbeispiele zeigen aber, dass die Tariferhöhungen bei der BKW bis zu 62 Prozent betragen können.

Weiter hat die SKS festgestellt, dass einzelne Stromanbieter die Gunst der Stunde nutzen und die ohnehin ungerechten Grundgebühren massiv erhöhen. Die Groupe E AG in Freiburg erhöht die Grundgebühr auf den 1. Januar 2009 von 48.27 Franken auf 138.56 Franken. Das ist eine Erhöhung um knapp 290 Prozent.

Die SKS verlangt, dass die Stromlieferanten ihre Kundinnen und Kunden transparent über die für sie konkret ab 1. Januar 2009 geltenden Tarife informieren und sie nicht mit vagen Durchschnittswerten zu beschwichtigen versuchen. Zudem wiederholt die SKS die Forderung nach Abschaffung der Grundgebühren für Strom und Netz.

Die von der SKS geleitete Expertengruppe hat klar aufgezeigt, dass die Grundgebühren zu einer deutlichen Benachteiligung von Haushalten führen, wo wenig Strom verbraucht oder Strom gespart wird. Die Grundgebühren für Strom und Netz gehören abgeschafft und sollen auf den Preis pro Kilowattstunde geschlagen werden. Zusätzlich sollen progressive Tarife eingeführt werden. Das schafft nebst Transparenz auch einen klaren Sparanreiz.

Damit sich die Konsumentinnen und Konsumenten gegen die ungerechtfertigten Stromtariferhöhungen wehren können, stellt die SKS auf der Internetseite www.konsumentenschutz.ch einen Musterbrief für eine Einsprache bei der ElCom zur Verfügung. Zudem bietet die SKS einen Musterbrief, mit dem Konsumentinnen und Konsumenten ihren Stromlieferanten auffordern können, ein Stromtarifmodell zu wählen, das auf Grundgebühren verzichtet und somit die richtigen Sparanreize setzt.