Konsumentenschutzgesetz bleibt Flickwerk
Bundesratsentscheid zur Revision des KIG
Die vier Konsumentenorganisationen ACSI, FRC, kf und SKS verlangen ein neues Gesetz, das den heutigen Bedürfnissen gerecht wird und echten Konsumentenschutz garantiert. Dieses Ziel ist nur mit einem umfassenden Gesetz zu erreichen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene punktuelle Revision des Konsumenteninformationsgesetz (KIG) ist unbefriedigend. Es beschränkt sich lediglich auf ein paar kosmetische Retouchen. Mit einer solchen Alibiübung finden sich die Konsumentenorganisationen nicht ab!
Die Konsumentenorganisationen Associazione Consumatrici della Svizzera italiana (ACSI), Fédération Romande des Consommateurs (FRC), Konsumentenforum kf und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kennen dank ihrer Nähe zu den Konsumentinnen und Konsumenten die derzeit bestehenden Lücken im Gesetz und die daraus entstehenden Probleme bestens. Deshalb verlangen sie vom Bundesrat, den Entscheid vom 16. Juni nochmals zu überdenken. Die Revision des KIG muss einen umfassenden und verbesserten Konsumentenschutz garantieren. Das vorgeschlagene Gesetz ist aber Flickwerk und bringt nur punktuelle Anpassungen. Es braucht dringend eine Gesetzgebung, das einen wirksamen und griffigen Konsumentenschutz garantiert.
Es ist deshalb unerlässlich, das die Gesetzesrevision klare und unmissverständliche Regelungen beinhaltet und
- die Anbieter zur Information und Transparenz verpflichtet,
- den Schutz vor Täuschung und Betrug erhöht,
- die Gesundheit und die Sicherheit der Konsumenten garantiert
Konsumentenschutz und Wirtschaftswachstum sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das Vertrauen zwischen Anbieter und Konsument kurbelt den Markt an. Dieses Vertrauen lässt sich mit einem umfassenden und wirksamen Konsumentenschutzgesetz – das diesen Namen auch wirklich verdient – verbessern.
Die Konsumentenorganisationen treffen Bundesrat Joseph Deiss am 27. Juni 2003 und werden ihre Forderungen persönlich vorbringen.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 17. Juni 2003