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Krankenkassen-Rabattsysteme: Löschen Sie umgehend die Sanitas Active App!

Versicherte werden zunehmend von ihrer Krankenkasse belohnt, wenn sie beweisen, dass sie vorgegebene Verhaltensregeln einhalten. Der Konsumentenschutz hat diese Gesundheitsförderungs-Rabattsysteme im Detail angeschaut und verglichen. Die Sanitas Active App schnitt klar am schlechtesten ab. Nutzerinnen und Nutzer der App übertragen sensible Gesundheitsdaten wie Herzfrequenz oder Schlafdaten direkt an die Krankenkasse. Zudem vergibt die Sanitas, wie auch die Helsana, indirekte Rabatte in der Grundversicherung, was aus Sicht des Konsumentenschutzes rechtswidrig ist. Am wenigsten Kritik, trotz diverser Mängel, erhält die App der CSS. Dazwischen, im schlechten Mittelfeld, liegen die Angebote von SWICA, CONCORDIA und Visana.

In den vergangenen Jahren stand vor allem das Rabattsystem Helsana+ in der Kritik. In der detaillierten Analyse zeigt sich, dass die Sanitas Active App deutlich schlechter abschneidet: Wie die Helsana vergibt auch die Sanitas Rabatte an Grundversicherte, wenn diese beispielsweise Sport treiben oder sich viel bewegen. Dadurch werden Personen, die kein Interesse an regelmässigem Sport oder Gesundheits-Apps haben oder Wert auf Privatsphäre legen, diskriminiert. Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist diese Diskriminierung verwerflich. Zudem untergraben Rabattsysteme rechtswidrig den Grundsatz einer Sozialversicherung. Die anderen Krankenkassen (CSS, SWICA, CONCORDIA, Visana) beschränken ihre Angebote immerhin auf Zusatzversicherte.

Datenschutz: Welche Daten erhalten die Krankenkassen?

Auch bezüglich Datenerfassung geht die Sanitas noch deutlich weiter als die anderen Anbieter: «Wer die App nutzt, willigt ein, der Sanitas automatisch seine Daten zu Herzfrequenz, Gewicht, Kalorien, Schlaf und anderen sensiblen Messpunkten abzuliefern», betont Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. «Das ist äusserst bedenklich. Solche Daten erlauben einer Versicherung, Risikoselektion zu betreiben, etwa indem sie Versicherungsprodukte nur fitten Personen anbieten, die eine hohe Rentabilität versprechen.» Eine datenschutzfreundlichere Lösung hat hingegen die CSS gewählt: Deren Rabattsystem wird von einem externen Unternehmen betrieben. Die Krankenkasse erfährt nicht, wer teilnimmt und Punkte erzielt. Bezüglich Datenschutz sind auch weitere Faktoren (wie Ort der Datenspeicherung, Weitergabe an Dritte) relevant. Aufgrund der Unvergleichbarkeit konnten diese leider nicht in die Wertung einbezogen werden.

Der Konsumentenschutz fordert umgehende Korrekturen und rät Konsumentinnen und Konsumenten, auf solche Rabattsysteme zu verzichten.

Dazu Sara Stalder: «Wir fordern die Krankenkassen auf, ihre Rabattsysteme datenschutzfreundlich auszugestalten und auf die Zusatzversicherung zu beschränken oder – besser – gleich ganz einzustellen. Es darf nicht sein, dass Versicherte diskriminiert werden, oder andere mit Rabatten gelockt werden, um uneingeschränkt äusserst sensible Daten an die Versicherung zu übermitteln. Den Prämienzahlerinnen und Konsumenten raten wir, solche Rabattsysteme zu meiden und insbesondere die Sanitas Active App umgehend zu löschen, um ihre Gesundheitsdaten zu schützen.»

Detaillierte Informationen zu den Rabattsystemen und deren Auswertung sowie zur Kritik an Helsana+ finden Sie unter folgenden Links:

Vergleich Krankenkassen-Rabattsysteme

Helsana-Gerichtsurteil: BAG muss handeln