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Lebensmittelrecht bringt mehr Transparenz, hat aber Lücken beim Gesundheitsschutz

Mehr Information und Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten: Die Revision der Verordnungen zum Lebensmittelgesetz bringt Fortschritte bei der Zucker- und Brotdeklaration. Bezüglich Gesundheitsschutz verlangt der Konsumentenschutz zusammen mit seinen Verbündeten FRC und ACSI Verbesserungen, etwa bei den gesundheitsschädigenden Nitraten und Nitriten in Wurst und Pökelwaren.

Heute läuft die Vernehmlassung zur Revision von 23 Verordnungen des Lebensmittelrechts ab. Darin werden verschiedene, für die Konsumentinnen und Konsumenten positive Neuerungen vorgeschlagen. Insbesondere im Bereich der Transparenz und der Information zeichnen sich Verbesserungen ab. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, dass wichtige Anliegen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten noch nicht erfüllt sind.

• Bei den Nährwerten wird die Angabe von Zucker und gesättigten Fettsäuren auch für den Schweizer Markt verpflichtend. Die Allianz der Konsumentenorganisationen – Konsumentenschutz, FRC und ACSI – hat seit Jahren kritisiert, dass diese Angaben im Gegensatz zur EU freiwillig sind. Zucker ist in sehr vielen verarbeiteten Produkten in beachtlichen Mengen enthalten.
• Bei Brot und Backwaren soll in Zukunft neu deklariert werden, wo das Brot hergestellt wurde. Damit können Schweizer Produkte von meist günstigen importierten Brotwaren abgegrenzt werden. Denn diese werden oft tiefgeforen in die Schweiz importiert und nur aufgebacken. Dies ist vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst, wird durch die vorgeschlagene Deklaration jedoch sichtbar. Die Allianz begrüsst diese Neuerung.
• Eine wichtige Massnahme gegen Foodwaste betrifft ebenfalls Brot und Backwaren. Hier gibt es gemäss einer Studie der ETH Zürich die grössten vermeidbaren Lebensmittelverluste. Deshalb soll Brot nur mit einem allgemeinen Hinweis auf mögliche allergieauslösende Stoffe vergünstigt oder kostenlos abgegeben werden können. Die Allianz fordert, dass nach Lösungen gesucht wird, damit allergiebetroffene Personen nicht ausgeschlossen werden.
• Auch bei Sportlernahrung wird die Deklaration ausgeweitet und mit wichtigen Hinweisen wie empfohlene Verzehrsmenge oder Warnhinweisen ergänzt. Vorgesehen ist allerdings auch, dass die Nährwertdeklaration nicht mehr verpflichtend ist. Dagegen wehren sich die Konsumentenorganisationen. Denn diese Nahrung wird längst nicht nur von Sportlerinnen konsumiert, sondern zum Teil auch in grösseren Mengen von Freizeitsportlern oder gesundheitsbewussten Menschen. Da ist es von grosser Bedeutung, dass die Nährwerte bekannt sind.

Nicht einverstanden ist die Allianz mit dem Streichen oder Anpassen der Höchstgehalte von verschiedenen Kontaminanten. Bei Arsen, Blei, Cadmium oder unerwünschten Stoffen, die bei der Herstellung von pflanzlichen Ölen und Fetten (MCPD) entstehen können, wird dem Vorsorgeprinzip zu wenig Rechnung getragen. Die Allianz verlangt hier eine konsequente und strenge Regelung, welche die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten ins Zentrum stellt.

Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen fordert die Allianz eine Überprüfung der Höchstgehalte für Zusatzstoffe mit Nitrat und Nitriten. Diese werden vorwiegend für gepökelte Fleischwaren wie Wurst oder Schinken eingesetzt und können das Erbgut schädigen oder Krebs verursachen. Da sie vorwiegend mit dem Essen aufgenommen werden, müssen hier Massnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen und die Zusatzstoffverordnung entsprechend angepasst werden.

Während Verbesserungen bei der Transparenz sehr positiv zu werten sind, fristen etliche Anliegen beim Gesundheitsschutz noch ein Schattendasein. Der Konsumentenschutz wird sich dafür einsetzen, dass diese bei einer nächsten Revision aufgenommen werden.