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Missachtung der Preisbekanntgabeverordnung

Mit Schützenhilfe vom Seco: Reiseanbieter missachten Preisbekanntgabeverordnung

Reiseanbieter nehmen die Preisbekanntgabeverordnung auf die leichte Schulter. Aber anstatt die Branche zur Ordnung zu rufen, gibt das Seco ausdrücklich seinen Segen dazu. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verlangt vom Seco, dafür zu sorgen, dass das geltende Recht eingehalten wird.

«Werden in der Werbung Preise aufgeführt (…), so sind die tatsächlich zu bezahlenden Preise anzugeben.» Das steht Schwarz auf Weiss in der Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Wie der Kassensturz gestern und die Zeitschrift «K-Tipp» heute berichten, scheint diese Regelung aber nicht für alle zu gelten. Denn Fluggesellschaften und Reiseanbieter können mit Preisen werben, die deutlich tiefer liegen als der tatsächlich zu bezahlende Preis. So lockt zum Beispiel eine Swiss-Reklame mit Preisen «ab Fr. 99.-». Die Reise kommt aber fast dreimal so teuer zu stehen, wenn alle Zuschläge (Treibstoffzuschlag, Flughafentaxen, Servicegebühr u.a.) dazu gerechnet werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen diese Zuschläge auf der Reklame mit der Lupe suchen und dann mühsam zusammen rechnen. Von Preistransparenz kann hier keine Rede sein.

Aus Sicht der SKS verletzt solche Werbung die PBV. Diese soll nämlich garantieren, dass Preise miteinander vergleichbar sind und dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht durch Lockvogelangebote in die Irre geführt werden können.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stört sich aber nicht im geringsten an dieser Praktik. Das ist schwer nachvollziehbar, kommt doch dieser Behörde die Oberaufsicht über die Einhaltung der PBV zu. Anstatt die Reiseanbieter und die Fluggesellschaften auf die Vorschriften der PBV hinzuweisen und deren saloppen Umgang mit der PBV zu unterbinden, hat das Seco diese Werbemethoden sogar noch gutgeheissen. In einem Schreiben vom 12. August 2004 hält die Behörde explizit fest, dass es tolerierbar sei, wenn in der Werbung die Zuschläge separat angegeben werden. Dazu der Genfer Rechtsprofessor Bernd Stauder im «K-Tipp»: «Verstösse gegen die Preisbekanntgabeverordnung werden damit quasi abgesegnet.»

Auch aus Sicht der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) verstossen solche Werbemethoden gegen die PBV. Die SKS hat deshalb das Seco in einem Brief aufgefordert, die Verwässerung der PBV sofort zu stoppen und die Reiseanbieter zu einer korrekten Umsetzung der PBV anzuhalten. Das Schreiben vom 12. August 2004 soll zudem berichtigt werden.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 9. März 2005