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Nach Helsana-Gerichtsurteil: Jetzt muss das BAG handeln

Das diskriminierende Bonusprogramm «Helsana+» verstösst gegen das Datenschutzrecht: Das Bundesverwaltungsgericht gibt dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Recht, beurteilt aber die indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien nicht. Das Bundesamt für Gesundheit muss nun seine Rolle als Aufsichtsbehörde wahrnehmen und die Helsana in die Schranken weisen.

Ivo Meli, Leiter Gesundheit der Stiftung für Konsumentenschutz, nimmt Stellung zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

«Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Kritik des Konsumentenschutzes. «Helsana+» verstösst gegen das Datenschutzrecht. Nun muss ein weiterer Schritt folgen: Die Diskriminierung durch «Helsana+» muss beendet werden.» 

«Auch das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet eine indirekte Rückerstattung von Grundversicherungsprämien als rechtswidrig, es kann aber im Rahmen dieses Urteils nicht dagegen vorgehen. Das Bundesamt für Gesundheit ist die Aufsichtsbehörde für die Krankenkassen. Es muss nun seine Aufgabe wahrnehmen und die Helsana in die Schranken weisen.» 

«Das heutige Urteil zeigt einmal mehr, dass das Schweizer Datenschutzrecht der Realität hinterherhinkt: Es erlaubt, Daten zu sammeln, auch wenn diese für einen rechtswidrigen Zweck verwendet verwenden. Diese Lücke im Datenschutzrecht muss geschlossen werden.»

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte gegen das Bonusprogramm «Helsana+» geklagt, weil es die Datenschutzbestimmungen verletzte. Der Konsumentenschutz und neun weitere Organisation kritisieren das Bonusprogramm der Helsana ebenfalls massiv. Dieses diskriminiert behinderte, kranke, betagte, unsportliche und technisch nicht versierte Personen sowie solche, die Wert auf Privatsphäre und Datenschutz legen.

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