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«Natürlich», «CO2-neutral» und Co.: Schwammige Aussagen führen in die Irre

CO2-neutral, umweltfreundlich oder biologisch abbaubar: Solche Angaben auf Produkten sollen verbindlich geregelt werden, findet eine grosse Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Dies geht aus einer Umfrage der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (Konsumentenschutz, FRC, ACSI) hervor, an der schweizweit 3’500 Personen teilgenommen haben. Die nicht repräsentative Umfrage zeigt zudem, dass diese Angaben das Kaufverhalten beeinflussen.

Wenn Konsumentinnen unter Zeitdruck stehen, können sie die Informationen auf Produkten nicht rational beurteilen. Dann kann eine grüne Wiese auf der Pouletverpackung oder ein grünes Logo auf einer Handcreme die Wahrnehmung beeinflussen. Die Produkte werden als umweltfreundlicher wahrgenommen als sie tatsächlich sind. Damit bestätigt die Umfrage der Allianz, was auch die Verhaltenswissenschaft in verschiedenen Untersuchungen gezeigt hat: Zeitdruck hat einen starken Einfluss auf die Entscheidung, was im Einkaufskorb landet.

Die Konsumentenschutz-Organisationen fordern, dass diese Erkenntnis bei der Beurteilung von unlauterer Werbung miteinbezogen wird. Man kann nicht nur isoliert ein Produkt beurteilen, sondern muss auch die Umstände beachten, unter denen es ausgewählt wird.

Schwammige Begriffe, beliebig eingesetzt

Die Umfrage, welche von Anfang April bis Ende Juni durchgeführt wurde, zeigt auch, was die Konsumentinnen unter bestimmten Begriffen verstehen, welche oft auf Produktverpackungen zu finden sind. So bedeutet der Begriff “natürlich” für 39% der Befragten, dass ein Lebensmittel nicht hochverarbeitet ist. Ein Viertel glaubt auch, dass es keine Pestizidrückstände enthält oder sogar gesund ist. Darauf ist aber kein Verlass, weil es keinen gesetzlichen Rahmen für die Verwendung dieser Begriffe gibt. Dasselbe gilt für die Bereiche Kosmetik und Haushalt. Da glauben 24 – 34 % der Befragten, dass sogenannte “natürliche” Produkte keine für Mensch oder Umwelt schädlichen Substanzen enthalten, was ebenfalls nicht der Fall sein muss. Diese falschen Erwartungen der Konsumenten werden von den Anbieterinnen geschickt ausgenutzt.

Die Ergebnisse zeigen zudem, dass glaubwürdige Labels nicht von firmeneigenen Aussagen zu Umweltleistungen unterschieden werden können. Letztere haben aber kaum einen Nutzen für Konsumenten, da sie nicht mit genauen Anforderungen verbunden sind und auch nicht von einer unabhängigen Stelle kontrolliert werden. Sobald sich die Befragten dieser Tatsache bewusst sind, missbilligt die Mehrheit diese Greenwashing-Praktiken. Sie wünschen deshalb, dass die Verwendung von weit verbreiteten Begriffen wie “klimaneutral”, “umweltfreundlich” oder “biologisch abbaubar” geregelt wird und die Konsumentinnen nicht irregeführt werden.

In vielen Ländern besser geregelt

“Es gibt keinen Grund, warum die Schweizer Konsumenten weniger gut geschützt sein sollen als die europäischen – die Lauterkeitskommission und die Politik müssen mehr Engagement beim Bekämpfen von Greenwashing an den Tag legen”, fordert Sara Stalder, Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin. In vielen europäischen Ländern wird bei den unlauteren Geschäftspraktiken ein besonderer Schwerpunkt auf diese ökologische Schönfärberei gelegt. Einige Staaten wie Frankreich oder Italien haben sogar eigene Leitlinien verabschiedet, um Greenwashing zu verhindern. Die Schweiz soll sich daran ein Beispiel nehmen und der Flut von nichtssagenden, aber täuschenden Claims Einhalt gebieten.

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