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Nicht drängeln….

Vor noch nicht allzulanger Zeit verabschiedete der Bundesrat im Überschall-Tempo ein höchst komplexes Paket. Der angeschlagenen UBS wurden dabei Milliarden an Unterstützungsgeldern zugesprochen.

Heute nun gibt das Eidgenössische Finanzdepartement bekannt, dass sich die Revision des Einlegerschutzes verzögert. Im Frühjahr hätte die Vernehmlassung eigentlich beginnen sollen, voraussichtlich wird es Herbst, bis nun Stellung bezogen werden kann. Die Begründung des Bundesamtes: “Die Arbeiten gestalten sich aufwändiger als geplant.”

Im Fall der maroden UBS wurde Tag und Nacht gearbeitet, damit schnellstmöglich eine Lösung auf dem Tisch lag. Die bankinterne Zuteilung eines Teils der so zugesprochenen Gelder (Stichworte wie “Boni” und “goldene Fallschirme”) entbehrt aus unserer Sicht jeglicher Berechtigung.

Wenn aber eine überfällige Verbesserung für den Kleinanleger erfolgen soll, wird nicht mehr so hektisch entschieden: Wenn nicht heute, dann vielleicht morgen oder allenfalls in einem Jahr. Bitte nicht vordrängeln! Alles gut abklären, Expertisen machen und dann vielleicht zum Schluss kommen, dass eine Verbesserung des Einlegerschutzes nicht machbar ist.

Für mich ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Vorhaben in der Verwaltung schnell oder ultraschnell oder eben gemächlich und übervorsichtig umgesetzt werden. Ich werde den Verdacht nicht los, dass Vitamin B hier eine -nicht zu unterschätzende!- Rolle spielt.

Die Anliegen der Kleinsparer warten nun schon lange genug, zügiges Vorrücken in der Warteschlage ist überfällig.

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz