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Nur ein Jahr Garantie auf Apple-Produkten

Apple-Verkäufer umgehen Schweizer Recht

Seit dem 1. Januar 2013 kommen Konsumentinnen und Konsumenten in den Genuss einer zweijährigen Gewährleistungsfrist. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, FRC, acsi) hat seither zahlreiche Beschwerden über Verkäufer von Apple-Produkten erhalten, welche den Kunden weiterhin nur ein Jahr Garantie gewähren wollen. In einem offenen Brief fordert die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen von den Verkaufsstellen, sich an die neue zwingende gesetzliche Regelung zu halten.

Viele Apple-Verkäufer machen Konsumentinnen und Konsumenten unklare Informationen über die Garantie, die ihnen nach Schweizer Recht zusteht. Die neuen Gewährleistungsbestimmungen verpflichtet die Verkäufer zwar, auf ihren Produkten eine zweijährige Garantie zu gewähren. Doch unzählige Händler von Apple-Produkten verwehren Konsumentinnen und Konsumenten dieses Recht mit dem Argument, der Lieferant Apple gewähre ihnen gegenüber auch nur eine einjährige Herstellergarantie.

Bei Apple selbst gibt es eine einjährige Garantie, die mit «Apple Care» je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann. Das Schweizerische Recht jedoch verpflichtet Hersteller zu einem zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Er gilt für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch wenn sie erst später bemerkt werden. Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Konsumentinnen und Konsumenten von Gesetzes wegen automatisch ein kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben.

Viele Verkäufer von Apple-Produkten versuchen nun, es ihrem Lieferanten gleich zu tun und verstossen damit gegen zwingendes Gesetzesrecht. Das Parlament hat sich bei der Beratung des neuen Gesetzes bewusst gegen die Möglichkeit einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ausgesprochen.

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen wendet sich daher in einem offenen Brief an Apple, Swisscom, Orange, Sunrise, Mobilezone, Microspot.ch, Heinigerag.ch sowie Digitec.ch und fordert die Unternehmen auf, sich ausnahmslos an die neue gesetzliche Regelung zu halten.