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Nur einen Klick vom Ärger entfernt?

Kauf und Benutzung von E-Tickets bei den SBB

Die Kritik der SKS an den Bestimmungen für die E-Tickets zeigen Wirkung: Die SBB sind dabei, die Bestimmungen zu den E-Tickets zu überarbeiten. Unklare oder schwer verständliche Bestimmungen, welche immer wieder zu Verärgerung bei den Käufern von E-Tickets führen, listet die SKS den SBB auf. Zudem veröffentlicht sie auf ihrer Website ein Merkblatt für den Kauf von E-Tickets, auf diesem sind die wichtigsten Stolpersteine aufgeführt.

Anfangs März machte die SKS publik, dass die Bestimmungen für den Kauf von sogenannten E-Tickets zu immer mehr Reklamationen und Ärger bei den Käuferinnen und Käufern führt. Dabei sind E-Tickets – welche auf das Smartphone geladen oder über Internet gekauft und ausgedruckt werden können – eine praktische und zeitgemässe Art, Fahrkarten zu erstehen.

Die SBB reagieren auf die Kritik und sind dabei, die entsprechenden Bestimmungen anzupassen. Folgende Punkte müssen gemäss der SKS unbedingt vereinfacht und verbessert werden:

•    E-Tickets sind persönlich und nicht übertragbar. Wer das E-Ticket nicht benutzt oder benutzen kann, muss sehr schwerwiegende Gründe darlegen und belegen können, damit es von den SBB rückerstattet wird.

•    Doppelt oder falsch gelöste E-Tickets verfallen ungenutzt, weil sie von den SBB nicht rückerstattet werden.

•    Es ist nicht klar, wie man ein E-Ticket für eine Begleitperson lösen kann (z.B. ein Erwachsener, welcher auch für ein Kind mit lösen will).

•    E-Tickets sind nur einen Tag lang gültig. Das führt zu Falschkäufen und Unsicherheiten, wenn die Fahrt über Mitternacht hinaus dauert.

•    Wer das E-Ticket wegen leerem Akku des Smartphones nicht vorweisen kann, muss eine happige Gebühr von Fr. 30.- für eine nachträgliche Kontrolle bezahlen.

•    Wer die E-Ticket-Funktion der SBB in Anspruch nimmt, muss damit rechnen, dass er Werbung zugeschickt bekommt. Wer das nicht will, muss dies ausdrücklich ablehnen.

Etliche dieser Bestimmungen sind für die Käufer von E-Tickets doppelt ärgerlich, weil sie mit unnötigen Ausgaben oder der neuen Bussenregelung zu zusätzlichen Kosten führen.

Die SKS hat auf Ihrer Website ein Merkblatt für den Kauf von E-Tickets aufgeschaltet. Dort sind alle wichtigen Bestimmungen, Informationen und Stolpersteine aufgeführt. Das Merkblatt kann kostenlos heruntergeladen werden.