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Parlament nimmt sich Alltagsärgernis Garantie an

Rechtskommission des Ständerates verlangt zweijährige Garantiedauer

Die Rechtskommission des Ständerates will die Garantiedauer auf zwei Jahre erhöhen – wie es in der EU Pflicht ist. Zudem soll nicht mehr erlaubt sein, dass Unternehmen die geltende OR-Regelung (1 Jahr Garantie) auf wenige Monate reduzieren können. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS sind hierüber erfreut, denn die nicht gewährte Garantie zählt zu den grössten Ärgernissen im Konsumalltag. Nach dem bereits erfolgten Ja der Nationalratskommission ist daher der Weg frei für gleich lange Spiesse zwischen Anbieter und Konsumentin.

Die Rechtskommission des Ständerates hat einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) einstimmig zugestimmt. Die Initiative verlangt die Anhebung der Gewährleistung – im Volksmund Garantie genannt – auf zwei Jahre. Damit würden die Hersteller zwei Jahre nach Verkauf für Produktmängel haften. Heute gilt gemäss Obligationenrecht (OR) lediglich eine einjährige Garantiedauer. Die Unternehmen haben aber das Recht, diese Frist zu verkürzen. Davon machen die Unternehmen im «Kleingedruckten» häufig Gebrauch. Sie verkürzen die Garantiefrist auf wenige Monate – und bieten teilweise gegen Aufpreis eine Verlängerung der Garantie auf zwei Jahre an!

Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf uns SKS sind sich einig, dass der Entscheid der Rechtskommission für gleich lange Spiesse in einem kleinen Bereich sorgt, der aber im Alltag der Konsumentinnen und Konsumenten von grosser Bedeutung ist. Probleme mit den Garantiepraktiken von Unternehmen zählen zu den grössten Konsumärgernissen, gerade bei technischen Geräten wie Computer und Handys. In der EU müssen die Unternehmen zwei Jahre gewähren – auch Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren. Lediglich für den kleinen Schweizer Markt werden Regelungen erlassen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten benachteiligen.

Mit Fällen wie dem Folgenden sehen sich die Konsumentenorganisationen in ihrem Beratungsalltag häufig konfrontiert: Nach einigen Ferientagen in der warmen Türkei funktioniert eine Digitalkamera nicht mehr. Die Kundin liefert die Kamera beim Detailhändler zur Reparatur ein. Die Garantie wird abgelehnt: Es hiesse ja klar im «Kleingedruckten», dass die Garantie nicht «bei unsachgemässem Gebrauch» gelte. Daher verlangen die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS nicht nur die Verlängerung der Garantiefrist, sondern auch klare Regeln für die Garantiepflicht. Ebenso darf es nicht zulässig sein, dass die Unternehmen im «Kleingedruckten» das Umtauschrecht gemäss OR ausser Kraft setzen oder während der oft langen Reparatur – beispielsweise eines Handys – kein Ersatzgerät zur Verfügung stellen.

Die Rechtskommission des Nationalrates, welche der Parlamentarischen Initiative bereits zugestimmt hat, ist nun beauftragt, eine Änderung des OR zu formulieren. Die Konsumentenorganisationen acsi, FRC, kf und SKS werden an die Kommission gelangen, um ihre Erfahrungen und ihre Anliegen einzubringen.