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Pharmageld für Ärzte: Konsumentenschutz und Beobachter zeigen, wer die 155 Millionen erhält

Geld-Pharma-Arzt-Gesundheitskosten-KrankenkassenprämienIm vergangenen Jahr floss Pharmageld im Betrag von rund 155 Millionen Franken an Ärzte, Spitäler und Gesundheitsorganisationen. Die Pharmabranche versucht jedoch, diese Daten in unbrauchbarer Form zu veröffentlichen. Die Stiftung für Konsumentenschutz und die Zeitschrift Beobachter haben die Daten aufbereitet und ausgewertet. Auf der Website des Konsumentenschutzes können mittels Suchfunktion Zahlungen an einzelne Ärzte oder Institutionen eingesehen werden.

Konsumentenschutz, Beobachter und das deutsche Recherchenetzwerk Correctiv haben Daten über Pharmageld, das an Ärzte, Spitäler und Gesundheitsorganisationen bezahlt wird, zusammengefasst und aufbereitet. Ab sofort kann Auf der Website des Konsumentenschutzes nachgeschlagen werden, welche Person oder Organisation 2016 von welchen Pharmaunternehmen wie viel Geld entgegengenommen hat.

Die sogenannte „Transparenzinitiative“ der Pharmaindustrie zeigt, dass die Selbstregulierung der Branche weder ernst gemeint ist, noch funktioniert. Die Daten werden so publiziert, dass sie für Laien schwer verständlich und unauffindbar sind und ein Gesamtüberblick verunmöglich wird. Zudem sind sie bei Weitem nicht vollständig: Zahlungen werden nur veröffentlicht, wenn die Empfänger damit einverstanden sind. Entsprechend wird mit 70 Mio. Franken fast die Hälfte aller Zahlungen an anonyme Empfänger vergeben. Fazit: Von Transparenz kann keine Rede sein.

Gerade im Gesundheitswesen sind solche intransparente Geldflüsse besonders problematisch. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass finanzielle Zuwendungen Ärzte beim Verschreiben von Medikamenten beeinflussen können. Dies ermöglicht Pharmaunternehmen ihren Absatz zu optimieren – auf Kosten der Gesundheit der Patienten und der Bevölkerung, welche die Gesundheitsausgaben finanzieren muss.

Der Konsumentenschutz fordert deshalb, dass die Zuwendungen durch den Bund reguliert werden: Erstens müssen alle geleisteten Zahlungen gebündelt, aufbereitet und offengelegt werden. Zweitens dürfen nur Zahlungen zugelassen werden, welche tatsächlich der Forschung, Entwicklung, Weiterbildung und weiteren sinnvollen Zielen zugute kommen. Zuwendungen für Anwendungsbeobachtungen und andere Konstrukte, welche in erster Linie Marketing-Zwecke erfüllen, müssen verboten werden.