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Rechtsgutachten gibt grünes Licht für Preisobergrenzen beim Roaming

Laut dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) fehlt in der Schweiz die gesetzliche Grundlage, um unilaterale Preisobergrenzen für Roaming-Tarife festzulegen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andreas Stöckli von der Universität Freiburg widerspricht nun klar dieser Einschätzung. Der Konsumentenschutz fordert daher den Bundesrat auf, im Rahmen der derzeit laufenden Revision der Fernmeldeverordnung die massiv überteuerten Roaming-Tarife für Privat- und Geschäftskunden zu deckeln.

Die Preise für die Handynutzung im Ausland (Roaming) sind für Schweizer Konsumenten seit Jahren massiv überhöht. Der Konsumentenschutz fordert deshalb, dass in der laufenden Revision der Fernmeldeverordnung (FDV) beim Roaming Preisobergrenzen für Privat- und Geschäftskunden festgelegt werden. Das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beschied dem Konsumentenschutz auf Anfrage, dass das im letzten Jahr revidierte Fernmeldegesetz (FMG) keine genügende gesetzliche Grundlage biete, um unilateral Preisobergrenzen festzulegen – erlaubt seien Preisobergrenzen lediglich gestützt auf «internationale Vereinbarungen». Ein vom Konsumentenschutz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Andreas Stöckli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, widerlegt diese Aussage: Das revidierte Fernmeldegesetz biete sehr wohl die notwendige gesetzliche Grundlage, um in der Fernmeldeverordnung einseitig Preisobergrenzen für die Endkundentarife beim Roaming festzulegen.

Roaming-Vereinbarung mit EU unwahrscheinlich

Da angesichts der festgefahrenen Verhandlungen mit der EU ein «Roaming-Abkommen» wenig wahrscheinlich ist, fordert Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo den Bundesrat auf, unilaterale Preisobergrenzen in der Fernmeldeverordnung festzuschreiben: «Die Politik hat nun über 20 Jahre lang zugeschaut, wie die Telekomanbieter massiv überhöhte Preise fürs Roaming verlangen. Damit muss nun endlich Schluss sein!»

Standard-Tarife bis 975 Mal teurer als Datenpaket

Eine aktuelle Analyse des Telekomvergleichsdienstes dschungelkompass.ch zeigt, dass die Telekomanbieter teilweise massiv überrissene Roaming-Tarife verlangen: Ein Prepaid-Kunde von Salt zahlt beispielsweise für ein Datenpaket von 1 GB (=1024 MB) 19.95 Franken. Ohne Datenpaket surft er zum Standard-Tarif und zahlt für 1 MB 19 Franken, also rund 975 Mal mehr. «Das ist etwa so, wie wenn der Kaffee im Restaurant statt 4.50 Fr. plötzlich 4390 Fr. kosten würde. Dieser unnötigen jahrzehntelangen Abzocke muss jetzt der Riegel geschoben werden!», verlangt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Auch bei den anderen Telekomanbietern gibt es überhöhte Tarife: Sunrise verrechnet seinen Prepaid-Kunden bei der Internetnutzung in der EU beim Standard-Tarif rund 68 Mal mehr als beim Datenpaket, bei der Swisscom sind es 31 Mal mehr (ebenfalls Prepaid-Kunden). Bei UPC ist der Standard-Tarif in den USA und Kanada rund 263 Mal höher als der Datenpaket-Tarif. «Wenn man davon ausgeht, dass die Telekomanbieter beim Verkauf eines Datenpakets Gewinn machen, müssen die Margen beim Standard-Tarif astronomisch hoch sein», sagt André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft beim Konsumentenschutz.